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Ich habe gestern zwei Wii u 's ersteigert und daraufhin gleich bei einem verkäufer drum gebeten das ich vom kauf abtreten muss und ob sie das machen kann.darauf hin wurde ich angepöbelt ich hätte 5 Tage Zeit gehabt habe sie aber erst gestern ersteigert und ihr nach dem kauf gleich geschrieben das ich sie nicht haben möchte.bis jetzt hatte ich nie ein Problem damit gehabt was zurück zu geben.diese Person meint ich bin dazu verpflichtet.werde aber nicht zwei Wii u kaufen.was kann ich tun?
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@naddl110911 schrieb:
Ich habe gestern zwei Wii u 's ersteigert und daraufhin gleich bei einem verkäufer drum gebeten das ich vom kauf abtreten muss und ob sie das machen kann.darauf hin wurde ich angepöbelt ich hätte 5 Tage Zeit gehabt habe sie aber erst gestern ersteigert und ihr nach dem kauf gleich geschrieben das ich sie nicht haben möchte.bis jetzt hatte ich nie ein Problem damit gehabt was zurück zu geben.diese Person meint ich bin dazu verpflichtet.werde aber nicht zwei Wii u kaufen.was kann ich tun?

 

ich hoffe, ich werde vor solchen "Käufern" verschont

 

man überlegt sich VOR der Gebotsabgabe oder dem Sofortkauf, ob man etwas haben will, sich leisten kann, ob es passt, der Partner damit einverstanden ist etc.p.p.

 

WENN man aber bietet / sofort kauft, ist das auch verbindlich, und Du bist zur Abnahme verpflichtet, wobei Du (in dem Fall leider), wie schon erwähnt wurde, bei gewerblichen Verkäufern ein Widerrufsrecht hast

 

ich als private VK würde jedenfalls dem Kaufabbruch nicht zustimmen und eine Fall bezüglich Nichtzahlung eröffnen und dann auch mit Verwarnung schließen, wenn kein Geld auf dem Konto ankommt

 

einige Verkäufer gehen mittlerweile durchaus weiter, weil sie nämlich keine Lust mehr auf solche Bieter / Käufer haben, und beschreiten den Rechtsweg (Mahnverfahren) oder geben das ganze an ein Inkasso-Unternehmen - und ja, das kann man auch als privater Verkäufer

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