03-09-2018 16:28
Ich habe einen Artikel gekauft, mich aber mit dem Verkäufer letztendlich geeinigt den Kauf abzubrechen.
Er wollte zuerst, dass ich ihm zumindest die 10% Verkäuferprovision zahlen müsse.
Daraufhin schrieb ich ihm, dass ich den Verkauf vorsorglich widerrufe ... das Geld überweise ... die Ware zurück sende und dann bitte meine 100 % Kaufpreis zurück erstattet haben möchte.
Ich wies ihn darauf hin, dass ich mich auf sein unseriöses Angebot der 10% Verkäuferprovision nicht einlassen werde und er den Vorgang bitte gemäß den Richtlinien von EBAY ordnungsgemäß abschließen solle.
Daraufhin schrieb er mir, dass ich nichts mehr tun müsse. Daher habe ich auch nicht bezahlt.
Jetzt hat der Verkäufer einen Fall eröffnet wegen eines nicht bezahlten Artikels.
@bikerlady_1974 schrieb:Ich habe einen Artikel gekauft, mich aber mit dem Verkäufer letztendlich geeinigt den Kauf abzubrechen.
Er wollte zuerst, dass ich ihm zumindest die 10% Verkäuferprovision zahlen müsse.
Daraufhin schrieb ich ihm, dass ich den Verkauf vorsorglich widerrufe ... das Geld überweise ... die Ware zurück sende und dann bitte meine 100 % Kaufpreis zurück erstattet haben möchte.
Ich wies ihn darauf hin, dass ich mich auf sein unseriöses Angebot der 10% Verkäuferprovision nicht einlassen werde und er den Vorgang bitte gemäß den Richtlinien von EBAY ordnungsgemäß abschließen solle.
Daraufhin schrieb er mir, dass ich nichts mehr tun müsse. Daher habe ich auch nicht bezahlt.
Jetzt hat der Verkäufer einen Fall eröffnet wegen eines nicht bezahlten Artikels.
Servus @bikerlady_1974
Da wir nicht wissen,
ob es um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer geht,
ist die Beurteilung etwas schwierig.
Sollte der VK privat anbieten,
stellt sich auch noch die Frage,
WARUM Ihr Euch auf einen Kaufabbruch geeinigt habt.
Wenn ein Verkäufer sich nicht so auskennt,
weiß er womöglich nicht,
wie er den Kauf SO abbricht,
dass er die Provision zurückbekommt.
Darüber kann man aber reden.
Wenn man bei einem privaten Anbieter kauft
und als Käufer einen Abbruch wünscht,
dann muss man im "realen" Leben unter Umständen auch für vergebliche Aufwendungen des Verkäufers aufkommen.
Daran ist zunächst ja nichts unseriös.
Die Fallöffnung ist nun ein Problem für Dich:
Zahlst Du nicht,
kann der Verkäufer den Fall nach ein paar Tagen mit einem Nichtzahlervermerk für Dich schließen.
Zahlst Du... na ja, ist unter diesen Umständen nun auch irgendwie Blödsinn.
Eine Artikelnummer hilft übrigens,
wenn man ein Problem besprechen möchte.
Wir können ohne gar nicht beurteilen,
was Sache ist.