25-12-2012 03:02
Moin 😃
In einer Auktion ist folgendes zu finden: Es ist keine Mindestbetragsfunktion gesetzt, nur der normale Auktionspreis.
Jedoch ist als Ergänzung der Artikelbeschreibung angegeben ,,Der Mindestpreis beträgt 5000€".
Was gilt dort jetzt nach Ebay-Recht????
Durchaus Potential für einen Konflikt, aber im Zweifelsfall liber die Finger davon lassen.
Aber grundsätzlich bin ich der Meinung, daß die Beschreibung Bestandteil des Vertrages ist und damit verbindlich ist!