19-10-2019 11:30
hallo,
zur o.g. Problematk. Wenn das so in Ordnung und rechtens ist, habe ich als Käufer eigentlich gar kein Eigentumsrecht an gekaufter und bezahlter Ware.
Wo ist dann der Sinn der Versteigerung?
Hallo @graf.yoster
Das ist weder in Ordnung noch Rechtens.
Da aber kaum ein Käufer dagegen was unternimmt
bleibt das meist unbestraft.
Leider ist es so das hier 99,9% aller Käufer glauben für sowas ist Ebay zuständig.
Kaum einer hat einen A...... in der Hose um selbst tätig zu werden.
Aber nicht Ebay sondern die Käufer haben eine Kaufvertrag mit dem Verkäufer.