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Kommt es öfter vor, dass Verkäufer 14Tage nach Bezahlung erst auf Nachfragen einen Verkauf abbricht

hallo,

zur o.g. Problematk. Wenn das so in Ordnung und rechtens ist, habe ich als Käufer eigentlich gar kein Eigentumsrecht an gekaufter und bezahlter Ware.

Wo ist dann der Sinn der Versteigerung?

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@graf.yoster  schrieb:

hallo,

zur o.g. Problematk.

Wenn das so in Ordnung und rechtens ist, habe ich als Käufer eigentlich gar kein Eigentumsrecht an gekaufter und bezahlter Ware.

 

Wo ist dann der Sinn der Versteigerung?


@graf.yoster 

 

wie kommst Du auf diesen Nonsens?

 

natürlich ist es nicht "in Ordnung und rechtens" - das Problem ist lediglich das die User einfach zu faul sind ihre Rechte aus den geschlossenen Kaufverträgen auch durchzusetzen.

 

Nur dadurch können die Verkäufer unbehelligt aus den Abbrüchen hervorgehen.

 

Es vermag vereinzelt korrekt sein wenn ein VK einen Verkauf abbricht - z.B. wenn bei einem Gewerblichen VK die Stückzahl der Artikel seitens der eingesetzten Software falsch dargestellt worden ist.

 

Bei fast allen Fällen geht es lediglich um den erzielten Preis - ist dieser zu gering leitet der VK (egal ob privater oder Gewerblicher!) einen Abbruch ein und die User lassen es sich gefallen!

 

Kann man nur eins sagen: selber schuld!

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