14-08-2012 20:20
Hallo @ all,
Es wird in jedem Fall schwierig , da etwas zu erreichen. I.d.R. gilt "gekauft wie gesehen".
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Bei Käufen über Ebay wird der Kaufvertrag mit Zeitablauf oder auch Sofortkauf geschlossen und zwar nicht wie gesehen, sondern wie angeboten und im Angebot zugesichert und nicht erst bei der Abholung, wo man den Artikel (völlig unerheblich, welcher das ist) dann sieht.
Der Käufer ist nicht mal verpflichtet bei der Abholung zu prüfen, ob der Artikel dem Angebot entspricht, er muss nicht mal selbst abholen, er darf sich schlicht und einfach auf das Angebot verlassen.
Ob er es tun sollte, steht in einem anderen Buch, aber dürfen darf er, ohne dass er deswegen irgendwelche Ansprüche verliert.