24-01-2013 15:52
Hallo,
Vor Ersteigerung des Artikels las ich, dass der Verkäufer die Rücknahme akzeptiert. Unter weitere Angaben zu Rücknahme las ich dann den, vom Verkäufer angegebenen Text- Privatverkauf, keine Garantie.
Da mir der Artikel nicht zusagt, wollte ich gebrauch von der Rückgabe machen. Der Verkäufer verneint dieses nun, weist darauf hin, dass er ein PrivatVerkäufer ist und dieses nicht akzeptieren muß.
In den, von ihm, anderen angebotenen Artikeln weist er genau darauf hin- Privatverkauf, Rücknahme und Garantie ausgeschlossen.
Der Ebay Kunden-Service konnte mir leider nicht behilflich sein. Sagt aber auch, dass die Angaben des Verkäufer eine "auslegungssache" wären.
Kann mir evtl jemand behilflich sein, kennt einer die rechtlichen Grundlagen bez. Rücknahme Text etc.?
Danke