12-11-2014 18:08
So nun hat der BGH endlich mal gezeigt wie das so läuft mit vorzeitig beendeten Auktionen.
Da wir sich ebay und gegebenenfals auch der Bieter freuen.
http://web.de/magazine/digital/abgeblasene-auto-versteigerung-internet-bgh-bieter-recht-30205886
Ist zwar klar, daß Auktionen verbindlich sind.
Aber das mit dem Schadenersatz - obwohl kein Schaden entstanden ist - finde ich total daneben.
Naja, mir soll´s egal sein, ich beende ja keine Auktionen.
Schön(er) wäre es, wenn mal ein Geboterückzieher Schadenersatz in fünfstelliger Höhe für eine geschredderte Auktion bezahlen müsste.