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Na das freut einen doch mal.......

So nun hat der BGH endlich mal gezeigt wie das so läuft mit vorzeitig beendeten Auktionen.

Da wir sich ebay und gegebenenfals auch der Bieter freuen.

 

http://web.de/magazine/digital/abgeblasene-auto-versteigerung-internet-bgh-bieter-recht-30205886

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Ist zwar klar, daß Auktionen verbindlich sind.

Aber das mit dem Schadenersatz - obwohl kein Schaden entstanden ist - finde ich total daneben.

 

Naja, mir soll´s egal sein, ich beende ja keine Auktionen.

 

 

Schön(er) wäre es, wenn mal ein Geboterückzieher Schadenersatz in fünfstelliger Höhe für eine geschredderte Auktion bezahlen müsste.

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