12-12-2018 14:32
Hallo liebe Community,
ich habe Mitte November ein Brettspiel per Sofortkauf von einem gewerblichen Verkäfer erworben. Das Spiel wurde als gebraucht, aber im guten Zustand beworben (ohne weitere Angaben). Lieferung etc. alles top. Der Preis war sehr günstig im Vergleich zu ähnlichen Angeboten. Als ich das Paket dann geöffnet habe (ca. 3 Wochen später da im Ausland zu der Zeit, aber immer noch innerhalb der Rückgabefrist des Verkäufers), sah ich, dass einige Spielkomponenten komplett fehlten (Aufkleber, über 70 Holzspielsteine verschiedener Art alle nicht mit dabei).
In dem Zustand ist das Spiel nicht spielbar. Es sei denn, ich bastele mir die Komponenten selbst.
Also stellte ich einen Antrag auf Rückgabe mit Fotos. Der Verkäufer bot mir (bisher) aber nur eine Teilrückzahlung (2/3 des Preises) an.
Weiß jemand, wie diese Situation rechtlich aussieht? Habe ich ein Recht auf volle Erstattung des Kaufpreises plus Rückporto?
Oder habe ich Pech gehabt, weil der Artikel nun mal als gebraucht markiert war und ich die Unvollständigkeit dem Verkäufer nicht beweisen kann? In dem Fall läge der Verlust für mich (Teilrückerstattung plus Rückporto) bei rund 50% des Kaufpreises...
LG, Janina
Hallo @iruka487,
eine Antrag über eBay wegen "Abweichung von der Beschreibung" wurde ja bereits gestellt.
Das Angebot von den 2/3 des Preises kann man im Fall ablehnen, dann muss der Verkäufer die Rückgabe bestätigen.
Vermutlich wollte er es einfach mal probieren. Bringt aber nur bei PayPal-Zahlung wirklich das Geld.
Rechtlich gesehen, hast Du ein Anrecht auf Erfüllung des Kaufvertrages. Momentan ist die Ware unvollständig, daher mangelhaft.
Da der Sachmangel wohl nicht beseitigbar ist, bleibt nur ein Preisminderung (hier wohl nicht sinnvoll) bzw. Rückabwicklung.
Bei der Rückabwicklung dürfen Dir natürlich keine Kosten entstehen. Der Sachmangel wurde glaubwürdig vorgetragen, die Beweispflicht der Mangelfreiheit liegt beim Verkäufer.
Grüße
moebel-halser