30-11-2018 12:05
Habe am 28. Nov einen Preisvorschlag abgegeben und ihn schriftlich am 30. Nov. zurückgezogen. Einige Stunden später
hat der Verkäufer dennoch zu meinen Lasten die Auktion beendet. Ich habe ihn auf meine schriftl Mitteilung verwiesen, bisher
keine Antwort. Bitte um Rat, danke.
Hallo, ein Preisvorschlag ist so gut wie ein rechtsgültiger Kauf,
wenn ihn der Verkäufer annimmt.
Ein Privatverkäufer braucht auch keinen Widerruf zu akzeptieren,
wenn er das nicht möchte.