18-03-2017 12:38
Hallo zusammen,
ich habe am 4.3 Ware per Überweisung gekauft, bei einem professionellen Ebay-Verkäufer mit Ebay-Garantie und Widerrufsoption. Die Ware hätte bis letzte Woche Mittwoch da sein sollen. Sie kam nicht, habe am Freitag Ebay ("Anfrage") eingeschaltet und den Verkäufer in aller Freundlichkeit darum gebeten statt der Ware eine Rückerstattung zu schicken (Die Option war im Kauf gegeben, habe mich zur Option Artikel nicht erhalten > "Rückerstattung beantragen" durchgeklickt ).
Etwas später (letzten Sonntag) meldete sich der Verkäufer mit der Bitte um Gedult, der Artikel wäre auf dem Weg. Vor einigen Tagen wurde die Ware laut Tracking tatsächlich endlich beim Paketdienst abgegeben, sodass sie verschickt werden kann.
Ich will die Ware inzwischen nicht mehr und möchte einfach die Rückerstattung, der Verkäufer war bereits äußerst unkommunikativ und unsympathisch. Wie soll ich damit umgehen? Ich habe doch extra darum gebeten, nicht zu versenden, und 5 Tage später (!!) wird trotzdem versandt?
Heute kam die Ware endlich an, habe sie aber abgelehnt und direkt zurück gesendet. Ich wollte schließlich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Da die Ware kam, habe ich die Anfrage entsprechend geschlossen, allerdings wird die Ware nicht (wie alles andere was ich gekauft habe) bei "Käufe" angezeigt. Somit kann ich auch nicht "Ich möchte diesen Artikel zurückgeben" aktivieren.
Was soll ich jetzt machen? Wie kann ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen? Von selber wird mir der VK sicher nicht das Geld zurück senden, da er schon das erste mal die Bitte um Rückzahlung ignoriert hat.
Lg,
Es wäre einfacher gewesen,
Du hättest gleich bei Deiner ersten Anfrage hier,
mal einen Link zum Artikel gesetzt.
Das Problem ist vielschichtig.
Der Händler ist verpflichtet,
den Kunden über die Art und Weise des schriftlichen Widerrufs zu belehren
und ihm ein "Formular" zur Verfügung zu stellen,
natürlich auch Kontaktmöglichkeiten dafür.
Ebay selbst ignoriert das mit dem Rückgabeprozeß eigentlich.
"Artikel nicht erhalten" ist eigentlich für völlig unwillige Versender gedacht
und ein Anbieter wird das auszuräumen versuchen,
schon um bestimmte "Vergünstigungen"
oder seinen Status nicht zu verlieren.
Ich schreibe das,
weil Du unter Umständen in dem Problem steckst,
daß Du eben noch nicht regulär nach WRB widerrufen hast.
Dennoch ist es nach meinem Verständnis nicht in Ordnung,
Dir trotz Deiner vermutlich klaren Äußerungen
noch die Lieferung aufzudrücken.
Warte erst einmal ab,
wann und wieviel der Anbieter erstatten wird.
Eine komplette Erstattung kann er Dir nicht verwehren,
wenn er die Ware zurückbekommt.
Andernfalls macht er das für sich selbst nur teuer.