05-11-2017 00:29
Habe bei dem Verkäufer Rücknahme der Ware beantragt,da sie starke Mängel hatte,die so nicht in der Beschreibung standen (mehrere auffällige Flecken).Der Verkäufer lehnte den Antrag ab ,er hätte die ware sauber verschickt.Ich versuchte jetzt vergebens in das Käuferschutzprogramm zu kommen.Leider ohne Erfolg.Normalerweise melde ich den Fall bei Paypal wollte aber nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.Das hat man nun davon.Hat da wer Erfahrung ob der fall der Beantragung nun hinfällig ist oder man doch noch die Chance hat,sein Geld zurück zu bekommen.
Hllo @liesep316210
Käuferschutz besteht ausschließlich, bei einer PP unterstützten Bezahlmethode
bei Überweisung,greift dieser nicht
letztlich hat eine Entscheidung durch PP sowie Ebay, keinerlei Rechtsbestand
dir steht somit der zivile Rechtsweg, noch immer offen
ist zwar nicht so bequem, aber wenn du dich so sehr über die mangelhafte Ware ärgerst, wäre dieser Weg für dich sicher nicht so müßig