17-07-2012 15:03
Habe im November letzten Jahres einen Spiegel gekauft und wollte dann vom Kauf zurück treten. Leider kannte ich mich zu dem Zeitpunkt noch nicht so mit ebay aus und dachte das es mit meinem Rücktritt erledigt ist. Jetzt fast 9 Monate später kriege ich ein Schreiben von einem Inkassonternehmen. Vorher kam nichts. Auf meine Rückfrage beim Verkäufer sagt dieser das ich zur Vorkasse verpflichtet bin und er den Verkauf nicht storniert hat. Was kann ich da machen. Ebay sagt es liegt zu lange zurück die können da nichts mehr machen
Mit eBay hat das nichts zu tun.
Du hast damals einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen.
Einen Rücktritt gibt es nicht.
Bei einem gewerblichen Verkaufer kannst Du einen Kauf widerrufen.
Bei einem privaten ist auch das nicht möglich.
Da Schreiben von Inkassounternehmen grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen
sind, solltest Du die Sachlage vielleicht lieber von Deinem Rechtsanwalt prüfen lassen.
Deine Spaßbieterei kann Dich jetzt teuer zu stehen kommen.
Wie gesagt: mit eBay hat das nichts zu tun. Bei jedem anderen Kauf
kann Dir dasselbe passieren, wenn Du die gekaufte Ware nicht bezahlst.
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@ flieger
Das war früher mal so. Die Rechnung reicht, Mahnungen sind nicht mehr
erforderlich. Nach 30 Tagen bist Du im Verzug. Dann geht's rund.