20-11-2019 09:08
Seit dem Verkauf werde ich vom Käufer dermaßen mit emails belästigt
Obwohl ich keine Rückgabe im Angebot hatte, habe ich dann nachgegeben und ihm ein von mir gekauftes Rücksendeetikett geschickt.
Kann ich bei der Erstattung diese Kosten für die Rücksendeng abziehen?
PS: der Käufer ist wirklich unverschämt
Zum Defekt:
Hat der Käufer diesen detailliert geschildert und wäre der nachvollziehbar?
Wenn ja, dann ist der Käufer kostenseitig immer so zu stellen, wie wenn der Verkauf / Kauf überhaupt nicht stattgefunden hätte.
>>Obwohl ich keine Rückgabe im Angebot hatte, habe ich dann nachgegeben
>>und ihm ein von mir gekauftes Rücksendeetikett geschickt.
>>Kann ich bei der Erstattung diese Kosten für die Rücksendeng abziehen?
bei berechtigter Reklamation = nein.
Da es sich hier um ein ätleres Teil handelt, muss man durchaus schon mit ein paar Gebrauchsspuren rechnen, jedoch nicht mit einem Defekt. Defekt wäre zum Beispiel einen Mottenfrass. Wenn Du diese Defekt übersehen haben solltest, dieser aber nachvollziehbar ist, dann nimm das Teil zurück.
Ansonsten wäre das meiner Meinung nach für mich erledigt. Denn die angegebene Bewertung nach 9 Tagen spricht nicht für einen Käufer, der das Ganze einvernehmlich regeln will.
@stern765 schrieb:Seit dem Verkauf werde ich vom Käufer dermaßen mit emails belästigt
Obwohl ich keine Rückgabe im Angebot hatte, habe ich dann nachgegeben und ihm ein von mir gekauftes Rücksendeetikett geschickt.
Kann ich bei der Erstattung diese Kosten für die Rücksendeng abziehen?
PS: der Käufer ist wirklich unverschämt
Garnicht, wenn die Bewertung der Wahrheit entspricht!
Kaputter Teppich!! Ich soll diesen jetzt auch noch auf meine Kosten zurücksenden Käufer:
Im letzten Monat Alter Perser Handgeknüpfter Teppich 149 cm x 88 cm (Nr.113961459692)