abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Schadenersatzforderung wegen negativer Bewertung?

kael314
Auf Erkundungstour

Hallo liebe Community.

 

Ich habe vor einiger Zeit einen Artikel gekauft, der als neu beschrieben war. Er kam aber nicht neu an, die Verpackung wurde bereits schon mal geöffnet. Als ich den Verkäufer anschrieb, mit den Worten das der Artikel aber nicht neu ist wie beschrieben, kam als Antwort, das er den Artikel umgehend in ungeöffneter Originalverpackung zurück erwartet. Nun ja ich habe den Artikel gar nicht in ungeöffneter Originalverpackung  erhalten, war natürlich dennoch bereit den Artikel zurück zu schicken, wenn ich denn auch mein Geld und die mir entstehenden Kosten erstattet bekomme. Der Verkäufer war dazu nicht bereit und forderte nur immer wieder den Artikel zurück. Nach langen hin und her und bösen Unterstellungen, war es für mich aussichtslos zu einer Einigung zu kommen und ich gab entsprechend eine negative Bewertung ab. Schrieb das der Artikel nicht neu war und es zu keiner einigung kam und ich entäuscht bin. Nun fingen die Bösen unterstellungen erst recht an. Er stellte mich als Lügner da und  unterstellte mir Verleumdnung und bösartige Unterstellung. Nun habe ich nicht mehr reagiert. Dann bekam ich eine nette Mail von Ebay in der lediglich stand, das der VK mit mir in Kontakt treten möchte und ich auf seine Nachricht antworten soll. Das habe ich getan, nun nach dem ich den Artikel bereits entsorgt habe (das teilte ich auch dem VK mit) kam erst das Angebot das ich mein Geld auch erstattet bekomme wenn ich den Artikel zurückschicke. Nur ist der Artikel ja schon entsorgt. Hin und her und einige weitere böse Unterstellungen, habe ich nun von dem Privat VK eine Schadensersatzforderung erhalten. In Höhe von 250 euro. Begründung Hinterlästige Bewertung, arglistige Täuschung und ich hätte gezielt einen wirtschaftlichen und moralischen Schaden zugefügt. Das habe ich doch gar nicht und gezilet erst Recht nicht 😞 Das Schreiben kam von Ihm, leider ohne Telefonummer und nicht von einem Anwalt. Er droht mit einem gerichtlichen Mahnverfahren wenn ich das Geld nicht überweise. Meine Fragen nun: Ist das überhaupt Rechtens? Mit welcher begründung liegt der Schadensersatz bei 250 euro als privat Verkäufer und bei einem Artikel der für 1 Euro verkauft wurde? Und wie soll ich mich nun verhalten? Im Schreiben werden mir übrigens weiterhin Unterstellungen gemacht die nicht stimmen, z.B das ich abgestritten hätte das Ebay mit mir in Kontakt getreten ist. Das habe ich aber nie. Ich habe nur gesagt das anders als wie von Verkäufer behauptet, Ebay mich telefonisch kontaktiert hat um mir zu erzählen wie ich vorgehen soll, das war nämlich nicht der Fall.

Danke schon mal für alle hilfreichen Antworten

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (0)

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder