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Verkäufer möchte Ware zurück, nach erhalt der Ware

Servus,

 

folgendes Problem habe ich mit einem Verkäufer, dieser möchte seine Ware nach Postialischen zugang zurück haben.

 

Gekauft wurde laut beschreibung eine Apple Watch GPS + Cellular, geliefert ist eine Apple Watch GPS geliefert worden (Angebotsbeschreibung war laut Verkäufer falsch)

 

24.11 Kauf

24.11 Bezahlt via Paypal

29.11 Post erhalten

29.11 Unstimmigkeit gemeldet, mit der Bitte um 20€ nachlass wegen falscher Ware

01.12 Hat der Verkäufer den Kauf abgebrochen und Geld via Payapl zurückbezahlt. Bestätigung das er die Ware erhalten hat, wurde auch noch gemacht

 

Ich habe bis dahin nicht weiter gemacht, auch keine Ware verschickt, ich möchte ja gar keinen Abbruch sondern nur einen nachlass wegen falscher Ware

 

06.12 hat er sich dann mal gemelet,

06.12 habe iich ihm dann via Paypal Freunde den Differenzbetrag -10% ebay Gebühren - 2,49% + 0,35€ Paypal abgezogen, diese hätte er eh Bezahlen müssen

 

Nun besteht er immer noch auf die Rücksendung der Uhr und möchte mich nun Anzeigen und den Anwalt einschalten.

 

Da ich seit 29.11 Eigentümer sowie Besitzer bin sehe ich gar keinen grund hier etwas zurück zu schicken.

Am 29.11 wurde die Uhr auch zur Reparatur gebracht, sort ist es dan nauch erst mit LTE und nicht LTE aufgefallen

 

Sehe es nicht ein eine Reparierte Uhr zurückzuschicken

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Hallo Florian_007,

 

Du hast reklamiert. Daraufhin hat der Verkäufer einen Einstellirrtum behauptet. Egal, ob das stimmt, und ob er eine Ersatzlieferung machen durfte, du mußtest die Uhr auf jeden Fall zurückgeben. Insofern lag ein Rückabwicklungsverhältnis vor und da hast du die Pflicht, den Kaufgegenstand unverändert zurückzugeben. Dagegen hast du verstoßen. Lies mal im BGB, was dort zur Bösgläubigkeit steht.

Da kommt es nicht darauf an, ob du Eigentümer bist.

Entweder du hast Glück und kannst die Uhr unrepariert und ohne Kosten aus der Werkstatt zurückholen, oder du steckst wirklich in der Klemme. Denn der Umstand, daß du die Uhr in Reparatur gegeben hast, kann dir als rügelose Abnahme ausgelegt werden und dann schuldest du den vollen Kaufpreis...

Der Differenzbetrag, von dem du sprichst versteht sich wohl abzüglich deiner Reduktion von € 20,00? Die war einseitig, also unberechtigt. Und abzüglich der Ebay- und Paypalgebühren? Weil er die wiederkriegt? Stimmt z.T., aber die waren nicht Teil des Kaufpreises. Und außerdem hat er sie getragen, weil er verkauft und den Kaufpreis gekriegt hat.  Die muß er noch einmal zahlen, wenn er erneut verkauft, da hat er keine Ersparnis.

 

Also auf zur Werkstatt, und danach mal zum Anwalt.

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