29-03-2013 22:48
Hallo
Sowas ist mir jetzt zum ersten mal passiert.
Der Artikel ging für 1 Euro weg (war auch nicht viel mehr wert)
Und der Verkäufer sagt jetzt, er weiß gar nicht mehr, wo das Zeug hin ist und er hätte es evtl schon andersweitig verkauft.
????
Ich habe ihm geschrieben, das ich die Sachen haben will und ihn sonst verklagen werden.
Dann habe ich mit PP bezahlt, er hat die Zahlung jetzt zurücküberwiesen.
Und deshalb kann ich jetzt auf Ebay keinen Fall eröffnen,
da von Pypal auf Ebay die ransaktionen verlinkt sind, und eine zurpückerstattete Zahlung zählt soviel, wie nicht bezahlt (totaler Schwachsinn).
Was würdet Ihr machen?
Gibt es schon Referenzurteile über sowas, oder wird wegen solchen Bagatellen gar keine Klage angenommen.
Denn wenn ich zum RA gehe, dann wird der einen Brief an den Verk. schreiben, dieser Brief kostst mich erstmal ca. 200 Eus, das Geld muss dann aber auch wieder beim VK eingeklagt werden.
???
Bin echt sauer über soviel Dummfrechheit (der Typ ist Vermlögensberater, hab ich ergoogelt),
ich habe auch schon Sachen für 1 Euro verkauft und natürlich auch verschickt.
Und wenn wirklich ein Grund vorliegt, dann komme ich dem VK auch entgegen (zb. hat kürzlich einer geschrieben, das sein Hund den Artikel zerkaut hat :-))
Da habe ich gelacht und das Geld zurückgenommen.