25-12-2018 21:43
Hallo, habe per Sofortkaufen ein Handy gekauft, wobei der Verkaeufer nur Barzahlung bei Abholung und DHL-Versand auf ebay anbot. Da ich keine Abholung plane, vertraute ich auf Paypal als Zahlungsmethode. Jetzt moechte der Verkaeufer (ebay-Mitglied seit 2014), dass ich per Ueberweisung bezahle und lehnt paypal ab. Halte ich den Vertrag nicht ein, dann will er das Handy ausserhalb ebay verkaufen und von mir die evtl. entstandene Preisdifferenz einfordern. Falls ich nicht bezahle, will er mich in Zahlungsverzug setzen mit seinen Anwaelten und auch Kosten fuer den Rechtsbeistand verlangen. Problem ist, dass ich keine Garantie habe, dass er nicht absichtlich das Handy um 200 Euro billiger verkauft bzw. den Verkauf so belegt und von mir die Differenz verlangt. Danke vorab fuer die Hilfe.
Jetzt moechte der Verkaeufer (ebay-Mitglied seit 2014), dass ich per Ueberweisung bezahle und lehnt paypal ab.
Das hattet ihr vertraglich auch so vereinbart - einen Rechtsanspruch auf eine andere Zahlungsweise hast du daher nicht.
Halte ich den Vertrag nicht ein, dann will er das Handy ausserhalb ebay verkaufen und von mir die evtl. entstandene Preisdifferenz einfordern.
Da dürfte er schlechte Karten haben, eine solche Preisdifferenz von dir einfordern zu können.
Falls ich nicht bezahle, will er mich in Zahlungsverzug setzen mit seinen Anwaelten und auch Kosten fuer den Rechtsbeistand verlangen.
Die Kosten für eine Inverzugsetzung kann er nicht von dir verlangen. Als Verzugsschaden kann er nur jene Kosten verlangen, die ihm nach einem Verzug entstehen und die einer Beitreibung seiner Forderungen dienen.