01-09-2018 17:07
Hallo!
Ich möchte auf ebay auf einen Artikel bieten. Allerdings ist der Artikel auf der Zusammenfassungsseite als "zu versenden" deklariert (mit angegebenen Versandkosten, die deutlich unter den tatsächlichen liegen würden), in der Artikelbeschreibung gibt der Verkäufer allerdings an, dass dieser Artikel nur zur Abholung erhältlich sei. Daher meine Frage: sollte ich den Artikel ersteigern, muss der Verkäufer den Artikel zur angegebenen Versandgebühr an mich verschicken oder darf er darauf bestehen, dass ich den Artikel abhole, da er dies in der Artikelbeschreibung geschrieben hat?
Danke für eure Antworten!
@kenntniemand schrieb:Hallo!
Ich möchte auf ebay auf einen Artikel bieten. Allerdings ist der Artikel auf der Zusammenfassungsseite als "zu versenden" deklariert (mit angegebenen Versandkosten, die deutlich unter den tatsächlichen liegen würden), in der Artikelbeschreibung gibt der Verkäufer allerdings an, dass dieser Artikel nur zur Abholung erhältlich sei. Daher meine Frage: sollte ich den Artikel ersteigern, muss der Verkäufer den Artikel zur angegebenen Versandgebühr an mich verschicken oder darf er darauf bestehen, dass ich den Artikel abhole, da er dies in der Artikelbeschreibung geschrieben hat?
Danke für eure Antworten!
Servus @kenntniemand
Verbindlicher könnte man sein,
wenn man das Angebot sieht.
Widersprüchliche Angaben sind immer schwierig.
Und mitunter auch lästig,
weil sie die Suche verfälschen.
Ein gewerblicher Anbieter kann sich unter Umständen so auch für einen Wettbewerbsverstoß verantworten müssen.
Da aber die technischen Möglichkeiten hier auf Ebay nicht für jeden übersichtlich zu sein scheinen,
passieren solche Irrtümer halt.
Das ist menschlich.
Verbindlich ist hier aber meines Erachtens die individuelle "Abrede" im Angebotstext selbst.
Hier also die Abholung.
Dass der ein solches Doppelbett vom privaten Anbieter wohl kaum - außer es wäre für die Puppenstube - als Paket zu € 6,50 versendet werden kann,
sollte einem verständigen Ebay-Käufer durchaus in den Sinn kommen.
Da ich die Intentionen der Verkäufer/innen nicht kenne, nehme ich mir nicht heraus, über die jeweiligen Absichten bei der Angabe von Versandkosten zu richten (zumal niedrige Versandkosten zu einem Anstieg des letzendlichen Verkaufspreises führen könnten). Vielmehr würde ich davon ausgehen, dass die Angabe einer Versandart intentional durchgeführt wurde. Daher widerspreche ich den obigen Kommentaren (@offiziellus und @oskar_der_wikinger).
@kenntniemand
Das ist aber etwas inkonsequent:
Einerseits nähmest Du Dir, wie Du sagst, nicht heraus,
über die Absichten des VK bei der Angabe der VSK "zu richten",
andererseits schreibst Du:
"Vielmehr würde ich davon ausgehen, dass die Angabe einer Versandart intentional durchgeführt wurde."
Ließen wir das mal außen vor,
gäbe es dennoch noch den GESAMTEINDRUCK.
1. Verkauft der Nutzer regelmäßig ?
Geht so...
2. Verkauft er große und sperrige Ware ?
Nur dieses eine.
3. Hat er zu den etwas ungewöhnlich niedrigen VSK etwas Genaueres geschrieben ?
Oh ja, einmal in den Details zum Versand: DHL Paket....
Und eben im Angebot selbst: Nur Selbstabholung.
DAS in der Summe ist wenigstens geeignet,
beim Käufer Zweifel an der Eindeutigkeit hervorzurufen.
Der Mindestpreis wurde hier auch gar nicht erreicht,
somit ist Deine Frage in der Tat rein hypothetisch.
Ich nahm an, dass mein vorgängiger Zusatz dies klarstellen würde, jedoch haben @oskar_der_wikinger , @hase-richard und auch Sie @excludio dies augenscheinlich nicht richtig deuten können. Ich bedanke mich dennoch herzlichst für Ihre moralische Lehrstunde und ich hoffe, dass Sie auch in Zukunft auf Diskussionsforen, nicht nur auf hiesiger Plattform, aber auf sämtlichen Diskussionsforen für Tugendhaftigkeit sowie für Recht und Ordnung einstehen, um Personen wie mich so köstlich zu unterhalten! Internettrolle machen das Internet umso lesenswerter!
Na,
da kann ich doch einen nachlegen... weniger tugendhaft.
Es ist in meinen Augen geeignet,
einen heftigen Würfelhusten bei Forenhelfern auszulösen,
wenn man kostenlosen Rat möchte,
Informationen wünscht,
bei Widerspruch mindestens angesäuert reagiert
und sich anschließend in einer solch süffisanten Art verabschiedet.
Denn eins lehrt einen die Teilnahme an solchen Diskussionen:
Wer in bestimmter Weise fragt... so harmlos...
was wäre wenn... die Umstände eines Angebotes selektiv beachtend...
der hat ein ganz bestimmtes Interesse
und will womöglich nur gewappnet sein für den nächten VK,
der einen Fehler macht ??
kenntniemand schrieb:Hallo!
Ich möchte auf ebay auf einen Artikel bieten. Allerdings ist der Artikel auf der Zusammenfassungsseite als "zu versenden" deklariert (mit angegebenen Versandkosten, die deutlich unter den tatsächlichen liegen würden), in der Artikelbeschreibung gibt der Verkäufer allerdings an, dass dieser Artikel nur zur Abholung erhältlich sei. Daher meine Frage: sollte ich den Artikel ersteigern, muss der Verkäufer den Artikel zur angegebenen Versandgebühr an mich verschicken oder darf er darauf bestehen, dass ich den Artikel abhole, da er dies in der Artikelbeschreibung geschrieben hat?
Danke für eure Antworten!
nein, er muss nicht versenden
abgesehen davon finde ich allein schon die Frage überflüssig - wenn man genau sieht, dass es unterschiedliche Angaben gibt und es damit natürlich durchaus sein kann, dass dem Verkäufer ein Fehler unterlaufen ist, bietet man nicht einfach sondern nimmt erstmal Kontakt mit dem Verkäufer auf