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Versand auf Angebotseite angegeben aber in Artikelbeschreibung als "nur Abholung" deklariert.

Hallo!

 

Ich möchte auf ebay auf einen Artikel bieten. Allerdings ist der Artikel auf der Zusammenfassungsseite als "zu versenden" deklariert (mit angegebenen Versandkosten, die deutlich unter den tatsächlichen liegen würden), in der Artikelbeschreibung gibt der Verkäufer allerdings an, dass dieser Artikel nur zur Abholung erhältlich sei. Daher meine Frage: sollte ich den Artikel ersteigern, muss der Verkäufer den Artikel zur angegebenen Versandgebühr an mich verschicken oder darf er darauf bestehen, dass ich den Artikel abhole, da er dies in der Artikelbeschreibung geschrieben hat?

 

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Akzeptiert Lösungen (2)

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@kenntniemand  schrieb:

Hallo!

 

Ich möchte auf ebay auf einen Artikel bieten. Allerdings ist der Artikel auf der Zusammenfassungsseite als "zu versenden" deklariert (mit angegebenen Versandkosten, die deutlich unter den tatsächlichen liegen würden), in der Artikelbeschreibung gibt der Verkäufer allerdings an, dass dieser Artikel nur zur Abholung erhältlich sei. Daher meine Frage: sollte ich den Artikel ersteigern, muss der Verkäufer den Artikel zur angegebenen Versandgebühr an mich verschicken oder darf er darauf bestehen, dass ich den Artikel abhole, da er dies in der Artikelbeschreibung geschrieben hat?

 

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Servus @kenntniemand

 

Verbindlicher könnte man sein,

wenn man das Angebot sieht.

 

Widersprüchliche Angaben sind immer schwierig.

Und mitunter auch lästig,

weil sie die Suche verfälschen.
Ein gewerblicher Anbieter kann sich unter Umständen so auch für einen Wettbewerbsverstoß verantworten müssen.


Da aber die technischen Möglichkeiten hier auf Ebay nicht für jeden übersichtlich zu sein scheinen,

passieren solche Irrtümer halt.
Das ist menschlich.

Verbindlich ist hier aber meines Erachtens die individuelle "Abrede" im Angebotstext selbst.

Hier also die Abholung.


kenntniemand  schrieb:

Hallo!

 

Ich möchte auf ebay auf einen Artikel bieten. Allerdings ist der Artikel auf der Zusammenfassungsseite als "zu versenden" deklariert (mit angegebenen Versandkosten, die deutlich unter den tatsächlichen liegen würden), in der Artikelbeschreibung gibt der Verkäufer allerdings an, dass dieser Artikel nur zur Abholung erhältlich sei. Daher meine Frage: sollte ich den Artikel ersteigern, muss der Verkäufer den Artikel zur angegebenen Versandgebühr an mich verschicken oder darf er darauf bestehen, dass ich den Artikel abhole, da er dies in der Artikelbeschreibung geschrieben hat?

 

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@kenntniemand

 

nein, er muss nicht versenden

 

abgesehen davon finde ich allein schon die Frage überflüssig - wenn man genau sieht, dass es unterschiedliche Angaben gibt und es damit natürlich durchaus sein kann, dass dem Verkäufer ein Fehler unterlaufen ist, bietet man nicht einfach sondern nimmt erstmal Kontakt mit dem Verkäufer auf

 

 

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