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Was kann ich tun, wenn sich der Verkäufer nicht an die Gewährleistungspflicht hält?

rocky2408
Auf Erkundungstour

Hallo,

 

ich habe im Januar 2013 bei einem gewerblichen Verkäufer eine automatische Hundeleine gekauft. Diese ist nun nach knapp 4 Monaten einfach gerissen. Sie sollte für Hunde mit einem Maximalgewicht von 12 kg geeignet sein. Wir haben nur einen kleinen Havaneser und die Leine auch nur als Zweitleine benutzt. Daher gehe ich davon aus, dass es ein Qualitätsmangel der Leine sein muss, sonst hätte sie nicht nach knapp 4 Monaten einfach so reißen können.

Ich habe mich nun mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und ihm das Problem geschildert. Er hat mir geantwortet, dass er dem Hersteller nicht nachweisen könne, dass es sich um einen Garantiefall handelt. Daraufhin habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, dass es sich hier nicht um einen Garantiefall beim Hersteller, sondern um seine Gewährleistungspflicht als Verkäufer handelt und ihn gebeten, mir eine Ersatz für die defekte Leine zu schicken oder mir mein Geld zurückzuerstatten. Nun habe ich als Antwort nur bekommen, dass er als Verkäufer da nichts machen kann.

Meine Frage ist nun, was kann ich tun, um mein Recht als Käufer wahrzunehmen? Über Ebay kann ich ja nichts mehr machen, da der Kauf schon knapp 4 Monate her ist. Einen Anwalt wegen einem Wert von 12 EUR einzuschalten wäre ja nicht gerade toll. Aber es geht ums Prinzip, ein Verkäufer kann sich doch nicht einfach vor seinen gesetzlichen Pflichten drücken, oder doch?

 

Über eure Antworten würde ich mich freuen.

 

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