17-12-2012 23:33
Habe vorhin mittels Sofort Kaufen einen Artikel ersteigert, als ich auf den Button klickte und die Frage nach Sofort Kaufen bejahte, war der Verkauf noch aktiv. Nach Klicken des zweiten Buttons kam die Auskunft Artikel verkauft, genau eine Sekunde nach der ich geklickt habe. Kann ich jetzt rechtlich dagegen vorgehen. Die Auktion war nicht als verkauft gemeldet, als ich die Buttons drückte, ich bestehe auf jeden Fall darauf einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen zu haben. Gibt es dazu Gerichtsurteile, oder kann Ebay mir mitteilen, dass zwei Menschen genau zur gleichen Sekunde geklickt haben.