12-08-2014 20:46
Ich habe gestern bei einer Versteigerung (Damenrock) mitgeboten.
Mein Maximalgebot war € 5,15 - ich wurde überboten, und der Rock wurde für € 5,65 verkauft.
Heute sendet mir der Verkäufer ein Mail, in dem er mir mitteilt, dass der Höchstbietende vom Kauf zurückgetreten ist und er/ sie mir den Rock um € 10,-- zzgl. Versandkosten zusenden kann...
Natürlich werde ich diesen Rock um diesen Preis nicht kaufen!
Nun bitte ich um "Aufklärung": Gibt es da irgendwelche Regeln diesbezüglich? Was wäre vom Verkäufer ein "anständiger" Preisvorschlag gewesen? Oder kann der Verkäufer tatsächlich irgendwelche Preise vorschlagen?
Denn es waren nur 2 Bieter, und somit hätte ich diesen Rock gestern ohne "Spaßbieter" oder "Preistreiber" (keine Ahnung) um € 1,-- bekommen...
Im Vorfeld danke für Eure Hilfe!
"per Mail" solltest Du gar nicht kaufen, denn das wäre an ebay vorbei und laut AGB nicht erlaubt. Du hättest keinerlei Käuferschutz.
Ein "richtiger" Preisvorschlag wäre zu Deinem Höchstgebot über das ebay-System als "Angebot an unterlegenen Bieter" gekommen. Dieses könntest Du annehmen, wenn Du wolltest, Du musst aber nicht. Ich wüsste, was ich bei dem Verkäufer täte...