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also wie war das nochmal mit Garantie & EU-Recht - Gewährleistung bei Privatverkauf..

also wie jetzt ich dachte immer Gewährleistungpflicht besteht immer..sonst koennte ja jeder sein schrott verkaufen, oder anders gesehen... der ach so oft gennente satz : das ist ein privatverkauf kauf bla blah daher keine gewaehr und garantie anspruch ist ein zeichen fuer einen in meine Augen unseriosen verkauefer desweiteren ist doch klar garantie gibt es nicht, die gibt es doch nur vom hersteller des artikels und ist eigentlich nicht ubertragbar wenn nich schriftlich festgehalten. also ich bin bestimmt nicht der hellste aber was man fuer ein schrott oft hoert und liest wen es um sowas geht ist fazinierend, besonder die luete die sich damit auskenne umnd sich alles so zurecht biegen wie es ihnen gefaellt..

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