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ein kauf ist doch rechtsverbindlich,oder???

hallo,kann ich als Verkäufer auf eine Bezahlung bestehen??

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@buddha68  schrieb:

hallo,kann ich als Verkäufer auf eine Bezahlung bestehen??


Servus @buddha68 

 

Das kommt auf diverse Umstände an.

 

Bei Gebotsrücknahmen in einer Auktion z.B. nicht.

Auch nicht, wenn Du irgendwas Wesentliches an der Artikelbeschreibung ergänzt hättest

und jemand schon vorher geboten hat.

 

....

 

Wenn Du schilderst,

um was es geht,

kann man das genauer sagen.

 

Ich nehme aber an,

es könnte um den zuletzt rot bewerteten Artikel gehen?

https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidsLogin&item=202737199088&rt=nc&_trksid=p2047675.l2564

 

Da sag ich es mal ganz deutlich:
Das Mehrfachangebot z.B.,

das Du mit Fremdbildern beworben hast,

mit der Minimalbeschreibung ohne weitere Hinweise

dürfte gerade auf  IRONIE ON: die neuen Sterne am Käuferhorizont wie ein "Angebot von Ebay" gewirkt haben.

Und die kaufen hier häufig nicht,

die bestellen bei Ebay und haben - da kennen die sich aus - deshalb auch ein Widerrufsrecht.  IRONIE OFF.

 

Nun finde ich die Idee mit dem Widerruf in Deinem speziellen Fall auch gar nicht so verkehrt.

Wenn Du jetzt klagst,

wirst Du nebenbei dann wohl die Hosen runterlassen müssen,

wenn es um die Frage geht,

ob Du wie ein Gewerbetreibender rüberkommst.


Ist es Dir das wert?

 

 

 

 

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