08-03-2013 12:53
Hallo, nochmals
es geht um
Habe den Rat von Big-brother befolgt und bei der Hotline angerufen. Der Mitarbeiter meint, ich wäre zur Zahlung verpflichtet, denn es würde sich um eine gerechtfertigte Gebotsrücknahme handeln (falscher Gebotsbetrag eingegeben)
Falls ich eine Verwarnung wegen Nichtzahlung erhalten sollte, könne ich Einspruch einlegen.
Fazit: eigene AGBs unbekannt, These von Big-Brother also bestätigt.
Das beste kommt aber noch schaut euch mal Art 261178498369 an. Käufer na wer? Richtig!
Und jetzt Art. 261181287802, 2 Stunden später eingestellt, Höchstbieter?
Ein Schelm wer Böses dabei denkt ....
Der Mitarbeiter gibt meinen Hinweis an die Sicherheit weiter, aber ich glaube kaum das dies Folgen haben wird.
Gruß