06-02-2019 12:50
Habe bei Jens Fabarius aus Versehen Artikel zweimal bezahlt. Gibt den doppelt bezahlten Betrag nicht zurück!!!
@qjaz12 schrieb:Habe bei Jens Fabarius aus Versehen Artikel zweimal bezahlt. Gibt den doppelt bezahlten Betrag nicht zurück!!!
Servus @qjaz12
Ja, Du hast einen Fehler gemacht,
aber der gewerbliche Verkäufer hat (Profi und nicht Verbraucher) meines Erachtens nicht nur den
größeren Fehler gemacht,
sondern hat sich inzwischen auf recht dünnes Eis begeben.
Du bist nicht der erste Käufer,
der eben NICHT an Paypal überweist,
sondern an den Verkäufer.
Der Verkäufer ist gehalten,
die Zahlungsinformationen,
welche dem Käufer von IHM übermittelt werden,
entsprechend so abzuändern,
dass seine eigenen Kontodaten verschwinden
und die von PP erscheinen.
Außerdem sollte sein Papierkram für den Käufer die Information darüber enthalten,
dass er die Forderung an PP abgetreten hat.
Nachzulesen auch hier:
https://verkaeuferportal.ebay.de/auf-rechnung
Besonders interessant auch der Inhalt des blauen Kastens:
"Hinweis: Sollte der Käufer die Überweisung des Rechnungsbetrags fälschlicherweise auf Ihr Bankkonto vornehmen, überweisen Sie ihm bitte das Geld zurück. Bitten Sie ihn, noch einmal eine Überweisung auf das Bankkonto von PayPal vorzunehmen. Die Kontoinformation findet Ihr Käufer in Mein eBay und in den E-Mails von PayPal zu der Transaktion."
Die Hilfsseite von PP sieht so aus:
https://www.paypal.com/de/smarthelp/article/kauf-auf-rechnung-faq3489
Schau Dir noch einmal genau an,
was Dir der VK ausgehändigt hat.
Irgendwie muss er Dir wohl SEINE Zahlungsdaten übermittelt haben.
Ich würde ihm zunächst noch einmal per E-Mail an seine "Hauptfirma" senden
und eine DATIERTE Frist zur Erstattung des überzahlten Betrages fordern
und ankündigen,
dass man das gerne auch mit kompletten Mahnwesen durchziehen kann...
mit Einschreiben, Mahnbescheid etc.
Verstehe echt nicht,
was ein VK sich denkt.
Doppelt kassieren ist nicht.