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ich habe aus versehen zu hoch geboten, wie kann ich aus dem bieterportal wieder herauskommen

ich habe mich bei der eingabe des bieterpreises vertan.

wie komme ich da wieer raus?

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iwi.2012
Auf Erkundungstour

Moin

Können könnte man, aber dürfen nur in besonderen Ausnahmen,

denn abgegebene Gebot sind verbindlich

und können nicht nach Lust und Laune korrigiert

oder gar  zurückgezogen werden.

Hier steht  ganz genau erklärt,

wann eine Gebotsrücknahme erlaubt ist und wann nicht.

 

Wann darf  ich mein Gebot zurücknehmen?

 

Wenn Du es jetzt dennoch tust,

obwohl es für Deine Situation nicht gestattet ist,

musst Du mit eventuellen Konsequenzen leben,

die Dir im Link aufgeführt werden.

 

Stattdessen könntest Du den gewonnenen Artikel selbst wieder verkaufen,

sofern Du nicht doch noch überboten wirst

oder Du könntest den Verkäufer höflich anschreiben,,

aber es obliegt einzig und allein ihm,

ob er Deinem Wunsch Folge leistet oder eben nicht,

denn müssen muss er es nicht . . . .

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