08-07-2013 11:04
ich habe mich bei der eingabe des bieterpreises vertan.
wie komme ich da wieer raus?
Moin
Können könnte man, aber dürfen nur in besonderen Ausnahmen,
denn abgegebene Gebot sind verbindlich
und können nicht nach Lust und Laune korrigiert
oder gar zurückgezogen werden.
Hier steht ganz genau erklärt,
wann eine Gebotsrücknahme erlaubt ist und wann nicht.
Wann darf ich mein Gebot zurücknehmen?
Wenn Du es jetzt dennoch tust,
obwohl es für Deine Situation nicht gestattet ist,
musst Du mit eventuellen Konsequenzen leben,
die Dir im Link aufgeführt werden.
Stattdessen könntest Du den gewonnenen Artikel selbst wieder verkaufen,
sofern Du nicht doch noch überboten wirst
oder Du könntest den Verkäufer höflich anschreiben,,
aber es obliegt einzig und allein ihm,
ob er Deinem Wunsch Folge leistet oder eben nicht,
denn müssen muss er es nicht . . . .