17-10-2014 22:25
Wenn du Samstag online überwiesen hast, muss der Verkäufer die Gutschrift s p ä t e s t e n s am Dienstag (wegen neuen Sepa-Laufzeiten) gehabt haben.
Wenn dein Verkäufer allerdings die Bearbeitungszeit von sagen wir 3 Werktagen im Angebot eingegeben hat, darfst du ihm natürlich keine Sterne abziehen, da die verzögerte Bearbeitung ja bereits bei Angebotsabgabe bekannt war.
Für Kommunikation natürlich würde ich mich dann schon "erkenntlich zeigen".