16-07-2013 12:06
Guten Tag!
Was würdet Ihr tun? Lese immer wieder gerne hier und habe schon mehrfach gute Hilfe davon erhalten. Habe beim Verkäufer Harvestman83 auf folgenden Artikel 231012492966 geboten, war Bestbieter und er hat 12 Stunden vorher die Auktion beendet. Habe ihn angeschrieben, dass er mit mir einen rechtsgültigen Vertrag hat. Und falls er gestohlen wurde, ich einen Abschrift der Polizei will. Daraufhin kam nur seine Antwort ihm stehe es zu 12 Stunden vorher zu beendigen, somit werde er mir um den Preis den Schein nicht verkaufen. Vom Kundenservice habe ich mir seinen Namen und Anschrift geben lassen. Nochmals ihn kontaktiert mit Bitte um Bekanntgabe seiner Kontodaten oder an die E-Mail-Adresse die ich habe an ihn überweisen/oder per Paypal. Und am Schluss noch höflich geschrieben, er hätte mich vor Beendigung anmailen sollen, dann hätte ich auch anders reagiert. Dann kam gestern Abend nur seine Antwort, dass er serwohl beenden dürfe, da der Schein nicht mehr verfügbar ist. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt nur dann zustande, wenn er ihn mir auch wirklich verkauft hätte. Dann kam der Ebay-Satz: Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendigung des Angebotes Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.
Mir geht um folgendes. In dieser Familie gibt es "massenhaft" Notensammler, in einer kleinen Ortschaft bei uns hier in Österreich sind mind. unter 3 versch. Namen (Vornamen) Verkäufer angemeldet. Beim Harvestman83 ist es mir schon vor einiger Zeit schon mal aufgefallen und bei einem anderen Akount des gleichen Nachnamens, dass immer wieder vorzeitig beendet wird. Warum will er mir nicht glauben, oder stellt er sich nur stur an, dass er mit mir einen Vertrag abgeschlossen hat? Was ratet Ihr mir? Soll ich wirklich einen RA einschalten. Er macht es ja so immer wieder!
Liebe Grüße vom heißen Bodensee (er hat mind. 23 Grad)
Hallo, das Problem hier wird sein, daß der VK auf stur stellt. Ohne RA wirst Du da tatsächlich nichts. Und ohne Überweisungsdaten oder PayPal Account Emailadresse kannst Du Deinen VK ja nicht einmal in Verzug setzen, da Du nicht bezahlen kannst.
Für den möglichen Rechtsstreit wirst Du in Vorkasse treten müssen. Und wenn es nichts beim VK zu holen gibt, womöglich auch auf den Kosten sitzen bleiben - lohnt sich dafür der ganze Stress?
Deine Entscheidung.
Zwar wünschen sich hier viele, daß mal ein Käufer durchgreift und es den ganzen vorzeitigen Auktionsabbrechern mal zeigt. Allerdings würden die meisten davon je nach Wert des Artikels höchstens noch in ein postalisches Einschreiben investieren - alles andere wäre ihnen auch zu unsicher....
Ich selbst bin da pragmatischer und empfehle nur das, was ich selbst machen würde: In diesem Fall noch mal per eMail den VK deutlich die Gesetzeslage erklären, bei der zumindest in Deutschland nur die Auktion vorzeitig beendet werden darf, wenn ein trifftiger Grund vorliegt: Als da wären Untergang/Verlust, Verschlechterung der Eigenschaften oder Irrtum in der Artikelbeschreibung. Das der Artikel vorher an jemand anderes verkauft wurde, wie hier scheinbar vorgefallen, gehört nicht dazu...
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