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wie antworte ich in einem eröffneten Fall wegen Nichtzahlung?

Hallo,

 

ich hab ein Auto ersteigert Art. Nr. 110967189402

 

leider hab ich im Eifer des Gefechts nicht auf den Artikelstandort geachtet. Ich dachte ich bin in der Umkreissuche und dem war dann scheinbar doch nicht so.

 

Ich hab den VK angeschrieben, ob er das Auto dem Unterlegenen Bieter für mich anbieten kann, und ich Ihm die Differenz vom Unterlegenen Bieter zu meinem Gebot + die VK-Gebühren überweise.

 

hab echt höflich gefragt, und auch, dass ich, wenn er das nicht will, ich eine Abholung mit Barzahlung organisiere.

 

Der VK hat mir nicht geantwortet, aber gleich einen Fall wegen einem nicht bezahlten Artikel eröffnet.

 

ich würde ja zahlen und abholen, wenn er darauf besteht. war ja meine Schuld und ich weiß, das der KV bindend ist.

 

Aber der VK kommunieziert überhaupt nicht mit mir.

Leider finde ich auch keine Möglichkeit, auf den Fall zu antworten, Bezahlen kann ich auch nicht, da der VK nur Barzahlung anbietet, mir aber keinen Termin nennt. Bankverbindung ist keine hinterlegt.

 

Was mach ich jetzt? ich möchte wegen dem keine Verwarnung

 

Gruß

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