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Anwaltsschreiben wegen Bewertung erhalten !!

clairnette
Auf Erkundungstour

Ich habe ein Mitglied negativ bewertet. Und zwar habe ich speziell den Ablauf, nicht aber die Ware bewertet. Das
Mitglied hat sofort mit Anwalt gedroht und tatsächlich bekam ich Post und wurde von einer Kanzlei aufgefordert die Bewertung bis zum 26.6. zu löschen. Anderenfalls würde eine Unterlassungsklage erhoben. Nun frage ich mich, ob jmd. schon wegen einer abgegebenen Bewertung verklagt wurde und ob sich Bewertungen allein auf die Ware oder auch auf Abläufe beziehen sollten. Dachte bisher, dass auch Kommunikationsabläufe, Zahlungsverzüge etc. durchaus bewertet werden können wenn Sie beispielsweise mangelhaft waren.

Danke für euer Feedback,

Caroline

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