abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Hallo Kollegen, ist jemand in der Lage zu beurteilen, ob die AGB`s und der Widerruf für Ebay so korrekt ist? Vielen Dank vorab für die Hilfe

Hallo Kollegen,
ist jemand in der Lage zu beurteilen, ob die AGB`s und der Widerruf für Ebay so korrekt ist? Danke vorab für die Hilfe!

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (6)

Antworten (6)

Hallo Kollegen,
ist jemand in der Lage zu beurteilen, ob die AGB`s und der Widerruf für Ebay so korrekt ist?

 

Jo.. ich kenne da jemanden. Aber die haben momentan so 5-6 Wochen Wartezeit...wegen der Buttonlösung.  😮

 

 

Eigentlich hatte ich hier noch nen bösen Text geschrieben... aber ich lass noch mal gut sein.

 

Sollte ich aber in euren Angeboten keine Verbesserung sehen, dann werde ich richtig sauer !!!  X-(

kogo2004
Auf Erkundungstour

Ute / Andreas,

 

aus eurem ersten Forenbericht vom 07.09.2012 habt ihr nicht viel gelernt bzw. übernommen:

 

http://community.ebay.de/question/Verkaufen-Bei-Ebay/Hallo-Kollegen-Wie/1900075991?#msg1901779033

 

insbesondere Beiträge 4, 6, 7 UND 8

 

Du hast hier im Forum kostenlose Informationen / Ratschläge erhalten -

 

ob Du diese umsetzt, bleibt Dir überlassen.....

 

wobei es Dir dann auch überlassen bleibt, die entsprechende Kostennote einen abmahnenden Mitbewerbers / RA`s zu begleichen....

 

gibt`s einen Grund, warum Du "halb Europa" als Lieferort ausgeschlossen hast?

 

"ist jemand in der Lage zu beurteilen, ob die AGB`s und der Widerruf für Ebay so korrekt ist?"

 

Eine rechtssichere Beurteilung erhälst du von einem FACHanwalt!

 

Die Mitglieder, welche dir im ersten Thread schon Tips gegeben ahben, investieren zum Teil ernorme Beträge in einen Anwalt, damit IHR Auftritt (annähernd) rechtssicher ist.

Du kannst nicht erwarten, dass diese Mitglieder dich kostenlos an ihren "Investitionen" teilhaben lassen.

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Der Quatsch ist ja immer noch drin :O:

 

(1)     Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu kaufen.

 

Warum stellst Du Fragen, wenn Du die Antworten nicht liest? ?:|

Für einige deiner Artikel auch relevant:

 

b. Angabe eines Grundpreises

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_11.html#b

 

http://sellerupdate.ebay.de/autumn2012/unit-prices

 

 

Rechtsberatung ist nur dem dafür vorgesehenen Berufsstand vorbehalten.

 

Ich habe nur grob mal drüber geschaut und bin darüber gleich gestolpert:

 

(3)     Wir sind berechtigt, das über das Internet abgegebene Angebot innerhalb von 1 Tag unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn Ihr Angebot von uns sofort angenommen wird. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.

 

Lass dir die AGB von einem Fachanwalt ebaytauglich gestalten.

Angebot bei ebay sind verbindlich und werden vom K mit Höchstgebot oder Sofortkauf angenommen.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder