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Warum kein Zeilenumbruch in "Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben" ?

Meine Frage betrifft das Feld in "Mein eBay-Konto -> Einstellungen -> Rechtliche Inforamtionen des Verkäufers auf der Artikelseite (Bearbeiten) -> Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben."

Egal ob ich hier Text reinkopiere oder per Hand reintippe, ein Zeilenumbruch, wie ich ihn eingegeben habe, erscheint später nicht auf der Angebotsseite. Ich möchte dort auch ein Link einfügen, aber der wird nicht anklickbar dargestellt.

Hat jemand vielleicht einen Tipp?

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@pmprojektoren schrieb:

Meine Frage betrifft das Feld in "Mein eBay-Konto -> Einstellungen -> Rechtliche Inforamtionen des Verkäufers auf der Artikelseite (Bearbeiten) -> Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben."

Egal ob ich hier Text reinkopiere oder per Hand reintippe, ein Zeilenumbruch, wie ich ihn eingegeben habe, erscheint später nicht auf der Angebotsseite. Ich möchte dort auch ein Link einfügen, aber der wird nicht anklickbar dargestellt.

Hat jemand vielleicht einen Tipp?


 

Die Verordnung (EU) 524/2013 der Schlaftabletten-Kommission ohne Programmierfähgikeit?

 

Wenn Du die da reinballerst, wo es der Händlerbund empfiehlt, dann musst Du damit leben, dass das ohne Punkt und Komma da drinsteht.

 

Teilweise hast Du die aber doch schon in der AB drin. Ich habe für solche "Notfälle" immer einige "Marken" im Quelltext meiner HTML.-Beschreibungen, damit ich bei Bedarf über das gebündelte Bearbeiten per "Suchen und Ersetzen" die Angebote beackern kann. display:none ist da ganz hilfreich. Oder auch eine ID für ein Schlusstag. Oder ich such mir sonst irgendwas aus. Bei deinen vier Angeboten kannst Du aber doch problemlos mit Handarbeit leben.

 

Übrigens fehlt bei dir deine Mailadresse (muss nicht anklickbar sein, nur dastehen). Uninteressant ist dagegen, ob oder wann diese merkwürdige Plattform von der EU endlich mal eingeschaltet wird. Ich habe zu informieren, wo das Ding ist, ob die EU-Kommission endlich mal aus dem Stroh geschüttelt wird, so dass es tut ist nicht mein Bier. Auf den 15. Februar würde ich da aber mal lieber nicht setzen. Höchstens ohne Jahresangabe.

 

 

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