05-03-2019 11:12
Ein Händler aus Frankreich ( eurocommemorative.site-fr) hat in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen, dass dieser VVK-Artikel stark Stückzahlmäßig begrenzt ist. Zunächst kostete der Artikel 10€, kurz darauf bereits 12,50€.
Jetzt wird genau der Umstand der reduzierten Stückzahl als Grund für den reihenweisen Abbruch der Käufer benutzt - da er die Ware nicht liefern kann. NOCH VOR ERSCHEINEN DES ARTIKELS.
Kann ja sein, dass sein Bezugsweg der Vergangenheit nihct mehr funktioniert - aber wie kann er bei einem solchen Verhalten den Status Top-Bewertungen behalten? Das kann ich nicht nachvollziehen...
@nessaya34 schrieb:Ein Händler aus Frankreich ( eurocommemorative.site-fr) hat in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen, dass dieser VVK-Artikel stark Stückzahlmäßig begrenzt ist. Zunächst kostete der Artikel 10€, kurz darauf bereits 12,50€.
Jetzt wird genau der Umstand der reduzierten Stückzahl als Grund für den reihenweisen Abbruch der Käufer benutzt - da er die Ware nicht liefern kann. NOCH VOR ERSCHEINEN DES ARTIKELS.
Kann ja sein, dass sein Bezugsweg der Vergangenheit nihct mehr funktioniert - aber wie kann er bei einem solchen Verhalten den Status Top-Bewertungen behalten? Das kann ich nicht nachvollziehen...
Servus @nessaya34
Der Verbraucherschutz in Frankreich unterliegt DEUTLICH strengeren Kriterien als in Deutschland.
Was in diesem Zusammenhang die Verfügbarkeit oder Lieferbarkeit eines Artikels angeht,
sind dabei die Kriterien auch besonders streng.
Man sieht unter Umständen auch schon Täuschungshandlungen als gegeben an,
wenn die Angaben zur Lieferbarkeit nicht passen.
In Frankreich gibt es eine Wettbewerbsbehörde,
die solches Tun dann auch abstrafen kann.
Wie Ebay dann damit umgeht,
ist freilich eine andere Frage.
Es mag sich auch erst zeitversetzt auf den Servicestatus auswirken.
Hallo @nessaya34 ,
woher weißt Du, dass überall Dein angegebener Abbruchgrund verwendet wurde?
Ansonsten war ja alles im letzten Monat. Da kommt am 20. März die nächste Bewertung.
Vielleicht ist es dann ja vorbei mit dem Top-Verkäufer.
Dieser hat allerdings auch keinen Wert, da vorrangig die Versandleistung von Versanddienstleistern bewertet wird.
(Ja natürlich auch der Abbruchgrund kann nicht liefern und evtl. fehlende Mitwirkung bei Problemen)
Paketversender mit Sendungsnummer sind im Nachteil, keine Angabe der Nummer bzw. Brief und Warensendung im Vorteil.
Ranking-Vorteile konnte ich noch nicht erkennen.
Grüße
moebel-halser
Mir ist nicht bekannt, wie die Gesetzgebung in Frankreich bezüglich der "Verbindlichkeit" von Ebay-Angeboten aussieht.
Es muss ja nicht überall alles so sein wie in Deutschland (Gott sei Dank).
Ergo könnte es in Frankreich ok sein, Angebote vorzeitig abzubrechen/zu beenden.