Hallo Community, vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen, der ggf. vielleicht auch selbst bereits diese massiven Probleme mit dem ebay Kundenservice hatte... Folgendes: Wir haben ein gewerbliches Konto (juristische Person / GmbH) welches vom damaligen Geschäftsführer und damit einer vertretungsberechtigten Person eröffnet wurde. Dieser ist nun verstorben und wir möchten den Ansprechpartner für das gewerbliche Konto ändern auf die jetzt vertretungsberechtigte Person. Es gibt hierfür sogar einen Antrag bei ebay. Nachdem der Geschäftsführer verstorben ist, möchte der verbliebene Geschäftsführer das ebay Konto natürlich weiternutzen und sich als Ansprechpartner eintragen lassen. Leider verweigert ebay die Änderung des Ansprechpartners, da lt. AGB §2 Absatz 8 keine Übertragung von Konten möglich ist. Wir wollen ja auch gar keine Übertragung von einer jurstischen Person auf eine andere juristische Person (also von Firma auf Firma), es hat sich nur der Geschäftsführer und somit der Ansprechpartner geändert. Dieser Absatz mag vielleicht bei natürlichen Personen und Personenmehrheiten zutreffen, aber doch nicht für eine Kapitalgesellschaft! Uns ist auch nicht ganz klar, warum ein ebay Konto einer juristischen Person, personengebunden sein soll. Eine juristische Person besitzt eine rechtliche Selbstständigkeit. Wir verkaufen schließlich in Namen der Firma mit allen Rechten und Pflichten und nicht im Namen der eingetragenen Kontaktperson! Der Kundenservice hat uns geraten, eine neues Konto zu eröffnen. Und was soll mit dem "alten" passieren? Einfach mal bestehen lassen? Die Kontaktperson ist ja bereits verstorben und somit wäre lt. Logik des Kundenservice auch keine Löschung des Kontos möglich! Und soll überhaupt bei jeder Änderung einer Kontaktperson gleich ein neues Konto eröffnet werden? Das wäre ja lächerlich! Immer wieder bei null anzufangen! Was tun? Entweder wir haben einen Denkfehler oder der ebay Kundenservice kennt sich überhaupt nicht aus! In den AGBs haben wir herzu folgendes gefunden: 4. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des eBay-Kontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare oder Familien). 5. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben in seinem eBay-Konto unverzüglich zu aktualisieren. Herzlichen Dank bereits im Voraus an alle, die irgendwie was zu unserer Problemlösung beitragen könnten.
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