03-08-2018 12:00
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Wie das Lied, tausendmal geklickt, tausendmal immer wieder neu erschienen!!!!
Die Quizfrage ist und bleibt doch:
Wie ist dieses anscheinend (international) unlautere Verhalten für ungewünscht aufgezwungene Werbung überhaupt durch den User selbst abstellbar ?
Was sagt denn die deutsche Rechtsprechung gemäß den aktuellen Verordnungen dazu ?
Hat das bei den überbezahlten Spass-Kaspern überhaupt schon einer geblickt ?