17-07-2013 00:56 - bearbeitet 17-07-2013 01:28
Hallo Community,
ich habe heute erfolgreich meine gebrauchte Waschmaschine verkauft. In der Auktion habe ich auch den Versand ausgeschlossen und eben nur die Abholung als Versandmethode gewählt. Der Käufer ist damit natürlich/ oder eben auch notgedrungen einverstanden. Nun hat er mir geschrieben, dass ich bitte die Waschmaschine ebenerdig zum Abholen bereitstellen soll. Ist der Erfüllungsort nicht meine Wohnung und er muss sich um den Abtransport kümmern? (auch wenn diese sich im dritten Stock befindet) Das bedeutet doch, dass er sich um die Abholung kümmern muss oder gilt bei Abholung die Bordsteinkante?
Vielen Dank schon mal im voraus.
Lg Chigget
Du kannst von der Wohnung ausgehen.
Es wäre aber keine Schande, wenn man dem Käufer helfen würde, das Ding nach unten zu schaffen.