01-10-2012 18:53
Hallo Community !!! Habe von einem Verkäufer Ware erstanden. Nachdem die Ware nicht eintraff, schrieb ich den Verkäufer an. Er sagte er habe die Ware per Päckchen versendet. Habe 4,90 VK bezahlt !!! Leider kam die Ware nie an. Der Verkäufer hielt mich hin und meinte er kann nichts tun. Da er seinen Versand nicht belegen kann, ich aber meine Überweisung, wollte ich eine Problemklärung. Der Verkäufer antwortete auf meine mails überaus gereizt und wurde in diesen auch beleidigend. Er unstellte mir ich sei zu dumm ein Päckchen anzunehmen und bezeichnete mich als nervend, Dumm und Niveaulos. Nervend ok, habe ja nach 9 Tagen das erste mal angefragt. :-))))))
Ebay konnte mir nicht weiterhelfen nachdem ich die Fälle meldetet. Nun rühmt sich der Verkäufer noch damit das er raus ist da Ebay Ihm zustimmte. Bei was auch immer.
Was kann ich tun ??? Sollte ich den Rechtsweg bestreiten ??? Es geht um 25€.
Danke
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Der VK ,müsste im Zweifel lediglich den Versand glaubhaft machen können.
Es sei denn, du hättest mit ihm Paketversand vereinbart und er hätte abweichend als Päckchen versendet.