06-08-2012 20:51
Hallo und guten Abend,
ich möchte ein einmal von mir benutztes Gesichtspuder von Christian Dior einstellen. Nun bekam ich vor dem Einstellen eine ellenlange Mitteilung von Ebay bezüglich Markenrecht. Hat jemand Erfahrung damit? Ich möchte wg. dieses Artikels keine Abmahnung von einem Anwalt bekommen.
Die Idee mit dem Toilettenpapier fand ich Klasse!
Ich hab´ mal probeweise ein Angebot geschrieben.
Auch wenn man die richtige Kategorie wählt und ganz offiziell "Toilettenpapier" eingibt, habt man bei Artikelzustand die Möglichkeiten
. neu
- neu sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
- vom Hersteller generalüberholt
- vom Verkäufer generalüberholt
- gebraucht
- als Ersatzteil / defekt
Ich denke, ich habe eine Marktlücke gefunden.
Obwohl es Konkurrenz gibt: