16-05-2016 10:49
Hallo,
seit Mai 2014 berechnet eBay bei einem berechtigten Abbruch (hier nachträgliche Beschädigung der Sache, die erst nach dem Einstellen sichtbar wurde!) einer Transaktion eine Art Verkaufsgebühr auf Basis des bei Abbruch höchsten Gebotes, in meinem Fall: Höchstes Gebot: 1.000 EUR. Davon wurden mir dann damals noch 9% = 90 EUR in Rechnung gestellt, obwohl ich nichts verkauft habe. eBay beruft sich auf die geänderten AGB. Ich halte diese für unwirksam. Was meint Ihr?
Vielen Dank für Antworten!
@walliserstadl schrieb:Hallo,
seit Mai 2014 berechnet eBay bei einem berechtigten Abbruch (hier nachträgliche Beschädigung der Sache, die erst nach dem Einstellen sichtbar wurde!) einer Transaktion eine Art Verkaufsgebühr auf Basis des bei Abbruch höchsten Gebotes, in meinem Fall: Höchstes Gebot: 1.000 EUR. Davon wurden mir dann damals noch 9% = 90 EUR in Rechnung gestellt, obwohl ich nichts verkauft habe. eBay beruft sich auf die geänderten AGB. Ich halte diese für unwirksam. Was meint Ihr?
Vielen Dank für Antworten!
Ein Inserat in der Zeitung kostet auch Geld, auch wenn du die Anzeige später wieder rausnimst.
Im übrigen finde ich die Strafgebühr von ebay super, da einfach zu viele Leute einfach bebotene Auktionen beenden, weil ihnen der aktuelle Verkaufspreis nicht gefällt.
Wenn du glaubst die geänderte AGB ist rechtlich unwirksam, dann hol dir einen Anwalt und gehe dagegen vor, hier im Forum wird dir keiner helfen können, selbst wenn es einer wollen würde.