12-12-2012 06:50
Bei einem privaten Verkauf, bei dem Gewährleistung, Rückgabe etc. ausgeschlossen wird, wie lange nach Auktionsende kann der Käufer reklamieren? Wie lange sollte ich unterlagen über eine Auktion aufheben?
@lotte
Und dieser müsste zeitnah reklamiert werden, sprich: sofort nach Sicht- und Funktionsprüfung.
Das ist definitiv falsch!!!
Du verwechselst hier das Kaufmannsrecht des HGB mit dem allgemeinen Kaufrecht des BGB.
Es gibt weder beim Verbrauchsgüterkauf, noch beim Kauf von Privat eine sofortige Sicht- und Funktionsprüfung. Im Prinzip kann der Käufer einen Sachmangel innerhalb von 2 Jahren ab Erhalt des Artikels reklamieren (§ 438 I Nr. 3 BGB) und damit den Verkäufer in die Pflicht nehmen.