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Höchstgebot gestrichen

Moin,

 

vorhin hatte ich bei einer gut laufenden Auktion 20 min. vor Schluss

 

einen neuen Höchstbieter, der sofort das Gebot zurück gezogen hat.

 

Der nun wieder vorherige HB gewinnt die Auktion, teilt mir aber sofort mit,

 

dass er wegen Gebotsauslotung nicht mehr will. Verstehe ich,

 

2 Fragen: Ist jetzt kein Bieter mehr verpflichtet, den Artikel zu nehmen?

                 (Angebot an unterlegenen Bieter oder neu einstellen?)

 

                Gibt es nicht mehr die Möglichkeit, zu sehen, ob gesperrte Mitglieder

                 Bietversuche unternommen haben?

 

Danke für Rat und Hilfe!

Antworten (4)

Antworten (4)

stell neu ein und setz den HB und den Gebotsrückzieher auf deine Sperrliste....

Moin

 

@secondline56

 

nach wie vor gilt: Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme ist der unterlegene Bieter nicht verpflichtet, den Artikel zu kaufen.

 

Gesperrte Bieter auf der Bietersperrliste werden nicht angezeigt.

 

Wohl aber solche, die Vermerke wegen Nichtzahlung haben oder in Ländern ansässig sind, in die du nicht lieferst.


secondline56 schrieb:

 

Spoiler

Moin,

 

vorhin hatte ich bei einer gut laufenden Auktion 20 min. vor Schluss

 

einen neuen Höchstbieter, der sofort das Gebot zurück gezogen hat.

 

Der nun wieder vorherige HB gewinnt die Auktion, teilt mir aber sofort mit,

 

dass er wegen Gebotsauslotung nicht mehr will. Verstehe ich,

2 Fragen: 1. ) Ist jetzt kein Bieter mehr verpflichtet, den Artikel zu nehmen?

                 (Angebot an unterlegenen Bieter oder neu einstellen?)

 

                2. ) Gibt es nicht mehr die Möglichkeit, zu sehen, ob gesperrte Mitglieder

                 Bietversuche unternommen haben?

 

Spoiler
Danke für Rat und Hilfe!

 

Moin @secondline56

ad 1. )

weder Du, als Verkäufer, musst dann noch verkaufen

noch der Käufer muss den Artikel abnehmen,

wenn man einmal überboten war,

aber beide KÖNNTEN, wenn sie denn WOLLTEN.

ICH stellte erneut ein . . . .

Ergänzend lies dazu bitte  HIER => ebay AGB §6 Abs. 7

 

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#formate

Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

 

ad 2. )

die Möglichkeit gab es noch nie, wie booty bereits richtig beantwortet hat,

denn der Link von hase greift in DEM Fall leider NICHT.

Du kannst dem Rückzieher auch mitteilen, dass Du seinen Rückzieher nicht akzeptierst und auf Vertragserfüllung bestehst. Adresse kannst Du bei ebay anfordern....

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder