20-02-2016 01:05
Melde das Mitglied, da der Käufer eine unangemessene Forderung gestellt hatte...
Hier findest Du einen Link: http://pages.ebay.de/help/sell/handle-problems.html#demands
Lies hier mal nach: http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-extortion.html
und hier: http://pages.ebay.de/help/feedback/remove-withdraw.html
Du hättest den Sitz nicht wieder einstellen dürfen...sondern den Verkäufer zur Abholung in Form eines unbezahlten Artikels melden müssen.
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Ich schreibe in meine Angebot gleich rein, dass ich eine Zahlung innerhalb 1 Woche erwarte.
Kommt diese nicht in der angegebenen Frist schicke ich eine freundliche Nachfrage.
Je nachdem ob der Käufer reagiert oder nicht öffne ich einen Fall nach einer weiteren Frist von 1 Woche.... und schließe den Fall selbst nach 4 Tagen und kann gleichzeitig meine VK-Provision gutschreiben lassen.
Technisch gesehen, kannst Du einen einen unbezahlten Artikel nach 4 Tagen melden.
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Theoretisch solltest Du innerhalb dieser Fristen den Käufer darauf hinweisen, dass Du bei fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag als "nichtig" ansiehst und er dann aufgehoben wird.
Die Vorgehensweisen bei ebay haben nichts mit den deutschen Gesetzen zu tun....
Jetzt kannst Du es nicht mehr machen, da Du den Artikel notfalls an den Käufer herausgeben müßest....
Kümmere Dich erst einmal um die Meldung und Bewertungsentfernung und leite dann auch einen Kaufabbruch ein, damit Du die Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben bekommst....
Lies hier: http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen
Hebe die Mail, in der Dir mitgeteilt wurde, dass der Artikel nicht abgeholt werden soll gut auf !
Und für die weiteren Auktionen empfehle ich Dir PayPal nicht anzubieten, da Du in diesem Fall durch den Punkt 2 (Selbstabholung) nicht abgesichert wärest...
Außerdem empfehle ich Dir mal den Punkt 4 genauer zu betrachten, da Du nicht sendungsverfolgt verschickst aber PayPal anbietest....
hier bitte klicken: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full?locale.x=de_DEfull
Kurzum: Du mußt sendungsverfolgt an die bei PayPal hinterlegte Adresse verschicken.... ansonsten bist Du womöglich nicht nur Deine Ware los, sondern zahlst noch die (günstigen) Versandgebühren aus der eigenen Tasche, wenn PayPal Deinen Käufern das Geld zurückerstattet, weil Du keine Sendungsnummer hochladen kannst.....
Und selbst wenn Du Dich an alle Auflagen hälst, bist Du noch nicht auf der sicheren Seite!
Auch im Falle einer (berechtigten oder unberechtigten) Reklamation läßt PayPal Dich im Regen stehen.
Du hast den Zinnober mit der Kostenregelung des Rückversandes – diese fordern die Käufer meistens zusätzlich – ansonsten schicken sie Dir Deine Ware nicht zurück, da durch die merkwürdige Kulanzregelung (zugunsten des Käufers) ihr Geld wieder zurückgebucht wurde.
Überlege Dir gut, ob Du für den Käuferschutz und das erhöhte Risiko auch noch zusätzliche Gebühren zahlen möchtest !?
oha
eine größere Baustelle bei dir ......
zunächst einmal, hättest du dem Käufer eine angemessene Frist zur Abholung geben müssen
bei Bezahlung über PayPal, kann dich dann aber jeder Kinderleicht über den Tisch ziehen
PayPal und Abholung passen nicht zusammen !
die angemessene Frist, wäre 10 Tage gewesen
du hast gestern verkauft und den Streit gleich soweit kommen lassen, das du rot bewertet wurdest
und meine Meinung..... verdient
zudem hast du schon ganze 2 Bewertungen für Käufer abgegeben
beide positiv, mit negativem Inhalt
ich glaube tatsächlich, das dich gewisse rechtliche Dinge, oder auch die hier geltenden Grundsätze, einen Dreck interessieren
da kann ich dir wirklich nur noch eines empfehlen
http://pages.ebay.de/help/account/closing-account.html#perm