06-05-2012 10:14
Hallo.
Habe einen Pigmentpuder von Mäc bei Ebay angeboten der jedoch scheinbar eine Fälschung war, was ich leider nicht wusste. Mehrere Ebayer haben mich darauf hingewiesen und ich habe die Inhalte der Nachrichten meinem Gebot hinzugefügt.
Nun will der Käufer nach Ende einen Zahlungserlass bzw. Rabatt haben, weil er nicht gelesen hat, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte.
Bin ich nun verpflichtet, darauf einzugehen?
Dankeschön.
der Käufer hat zumindest nach Deiner 1. Ergänzung geboten - so umfangreich ist die AB nicht, von daher würde ich dem "nicht gelesen" keinen Glauben schenken
normalerweise hättest Du bei Zweifeln an der Echtheit das Puder generell nicht weiter anbieten dürfen, da Fakes nicht verkauft werden dürfen
wozu soll man nun raten?
verpflichtet bist Du nicht, auf die Forderung einzugehen - eine nicht-positive ist Dir damit vermutlich gewiss ... wobei der Käufer auch bei Gewährung eines Rabatts immer noch schlecht bewerten kann
... zu Deiner 2. Frage: es ist egal ob andere hier Fakes anbieten - man darf es schlichtweg nicht und es könnte einen VK durchaus sehr teuer kommen, wenn der Markeninhaber davon Wind bekommt