23-12-2013 21:51
Ich habe eine kleine Kindereisenbahn verkauft und sie vorher selber auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Bei mir ging sie tadellos. Irgendwann erhielt ich von einer Oma einen Brief, die diese Bahn ersteigert hatte, wie ich es mir erlauben könnte, ein nicht voll funktionstüchtiges Kinderspielzeug einzustellen. Sie hätte nur eine kleine Rente und sie hatte sich so sehr gefreut, ihrem Enkel dieses Geschenk zu machen. Ihr Schwiegersohn wollte mich schon bei ebay melden, sie würde aber erstmal an mein Ehrgefühl appelieren, dass ich ihr den Kaufpreis zurückerstatte. Mich hat diese " Androhung " der Meldung nicht interessiert, auch nicht mein sogenanntes Ehrgefühl- ich habe ihr das Geld zurückgesandt. In einer Mail habe ich nachgefragt, was sie nun gedenke mit der Bahn zu tun? Ich habe bis heute keine Nachricht und keine Rücksendung der Bahn bestätigen können. Ja, kann man sagen : Selber Schuld!!! Ich möchte nur für mich wissen, ob ich die Rücksendung einfordern kann oder es als weitere Erfahrung im Umgang mit Käufern bei ebay abhaken muss.
Vielen Dank für Eure Antworten und ein schönes Weihnachtsfest
@kathrinsusanne2010 schrieb:Mich hat diese " Androhung " der Meldung nicht interessiert, auch nicht mein sogenanntes Ehrgefühl- ich habe ihr das Geld zurückgesandt.
Nee, oder?!?
Sei's drum, natürlich steht Dir die Bahn wieder zu.
Du hast sicherlich die Kosten für einen sendungsverfolgten Rückversand mit überwiesen, nicht?
Ein Einschreiben mit Frist und Ankündigung von Folgen bei Verstreichen hat auch schon wahre Wunder bewirkt. 😉