27-01-2016 16:43
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Als Privatverkaeufer hatte ich die Ruecknahme (versehentlich) nicht ausgeschlossen. Dafuer im Angebotstext jedoch explizit jegliche Gewaehrleistung.
Mein verkaufter Artikel ist ein einmal getragenes, absolut neuwertiges Hemd.
Ohne jegliche Kommunikation hat der Kaeufer dieses jetzt an mich zurueckgeschickt.
Meine Frage ist nun: Bin ich, da ich versaeumt habe, die Ruecknahme im Verkaufsformular auszuschliessen, verpflichtet ein exakt beschriebenes, makelloses und als gebraucht deklariertes Hemd nun zurueckzunehmen ?
Ich befuerchte dass ich tatsaechlich dazu verpflichtet bin, haette aber gerne eine konkrete Bestaetigung.
Vielen Dank im voraus.
Um konkret auf deine eigentliche Frage zu antworten:
"Du hast die Rücknahme nicht ausgeschlossen" bedeutet ja, dass du sie zugelassen hast.
Damit wurde die Rücknahmemöglichkeit Vertragsbestandteil und du musst dich natürlich auch daran halten.
Und mit Gewährleistung hat das nichts zu tun.