27-01-2016 16:43
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Als Privatverkaeufer hatte ich die Ruecknahme (versehentlich) nicht ausgeschlossen. Dafuer im Angebotstext jedoch explizit jegliche Gewaehrleistung.
Mein verkaufter Artikel ist ein einmal getragenes, absolut neuwertiges Hemd.
Ohne jegliche Kommunikation hat der Kaeufer dieses jetzt an mich zurueckgeschickt.
Meine Frage ist nun: Bin ich, da ich versaeumt habe, die Ruecknahme im Verkaufsformular auszuschliessen, verpflichtet ein exakt beschriebenes, makelloses und als gebraucht deklariertes Hemd nun zurueckzunehmen ?
Ich befuerchte dass ich tatsaechlich dazu verpflichtet bin, haette aber gerne eine konkrete Bestaetigung.
Vielen Dank im voraus.
Um konkret auf deine eigentliche Frage zu antworten:
"Du hast die Rücknahme nicht ausgeschlossen" bedeutet ja, dass du sie zugelassen hast.
Damit wurde die Rücknahmemöglichkeit Vertragsbestandteil und du musst dich natürlich auch daran halten.
Und mit Gewährleistung hat das nichts zu tun.
Wie hat denn der Käufer zurückgeschickt ?
Doch hoffentlich "sendungsverfolgt" oder doch nicht ?
Hast Du dem Käufer schon den Erhalt bestätigt ?
Hallo @kingkozmik ,
was wäre die Alternative ?
Dich auf einen Irrtum (?) berufen, mit dem Käufer Streit anzetteln und die Sache notfalls vor Gericht klären lassen ?
Du hast einen Fehler gemacht, als du das Häkchen an der falschen Stelle gesetzt bzw. belassen hast.
Dein Käufer hat vielleicht nur deswegen bei dir gekauft, weil er sich darauf verlassen konnte, dass er bei dir problemloss zurückgeben kann.
Verbuch's als Erfahrung der misslichen Art und achte beim nächsten Einstellen auf die Angaben zur Rücknahme.
Hallo Marlenecatze,
danke fuer Dein Feedback. Welches meine Frage leider ueberhaupt nicht beantwortet.
Meine Frage zielte nicht auf moegliche Spekulationen bezueglich der Motivation des Kaeufers, meinen Artikel zu kaufen. Auch Dein Hinweis auf moegliche Alternativen ist zwar sehr hilfreich, beantwortet aber meine Frage leider ebenfalls nicht.
Vielen Dank auch fuer Deine Ratschlaege, die sind zwar ebenfalls sehr hilfreich, beantworten meine Frage leider aber auch wieder nicht.
Was mir tatsaechlich weiterhelfen wuerde, waere z.B. eine Antwort in der Form:
JA, musst Du, weil ...
NEIN, musst Du nicht, weil ...
Ein weiterer Teilaspekt meiner Frage waere auch noch, ob man sich als Kaeufer zwingend an den von ebay vorgeschriebenen Prozess halten muss, oder die Rueckgabe auch vollkommen form- und kommunikationslos vornehmen kann. (Ich vermute, dass es formlos geht (was m.E. auch sinnvoll und zu begruessen waere), bin aber eben unsicher, da ebay einen formalisierten Prozess vorsieht)
Nochmal danke fuer das Feedback.
Mein verkaufter Artikel ist ein einmal getragenes, absolut neuwertiges Hemd.
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Kommentarlose Rücksendung ist zwar nicht ok,
aber ein getragenes Hemd ist NIEMALS absolut neuwertig ...
Danke fuer Deinen Beitrag.
Na also, geht doch.
Aus "ist NIEMALS" (gross) wird "impliziert m.E. nicht" (klein).
🙂
Eine kurze ebay-Suche foerdert ueber 80'000 Auktionen zutage, die in Ueberschrift & Auktionstext den Ausdruck "absolut neuwertig" verwenden. Gefiltert auf "Kleidung & Accessoires", gebraucht, sind es immer noch ueber 11'000 Auktionen.
Abgesehen davon, dass ich diese Bezeichnung in meiner Auktion gar nicht, sondern nur zu Illustrationszwecken in meiner Forumsfrage verwendet habe, gibt es also alleine im deutschen Ebay Tausende Verkaeufer, die Deine Definition nicht teilen.
Was mich nicht ueberrascht.
Vielleicht hilft Dir noch Folgendes: "Neuwertig" ist nicht gleich "neu".
Macht man sich die Definition des Duden zueigen, erhaelt man: "so gut wie neu und daher (beim Verkauf) Neuwert besitzend". Addiert man dazu "absolut", erhaelt man sinngemaess "so gut wie absolut neu und daher (beim Verkauf) Neuwert besitzend", was stilistisch sicher kein grosser Wurf, bzw. ein Pleonasmus ist.
(Aber um guten Stil scheint es Dir ja nicht zu gehen... Stattdessen zielt Deine Einlassung ja darauf, dass Du offensichtlich den Fehler machst, "absolut" als Steigerung des Attributes "neuwertig" hinbiegen zu wollen)
Aus der Duden-Definition, ob mit oder ohne "absolut", abzuleiten, dass somit gilt, ein Artikel duerfe nicht bereits getragen sein, ist falsch.
Selbstverstaendlich bleibt DIR unbelassen, eine andere Definition zugrunde zu legen und damit Dein Verstaendnis zu untermauern versuchen. Ich hingegen interpretiere "neuwertig" so, wie die Anbieter tausender Auktionen und auch der Duden: "so gut wie neu und ... Neuwert besitzend".
Weiterhin viel Spass mit dem erhobenen Zeigefinger. Und beim Zurueckrudern ... 🙂
Prima, dann nochmal danke fuer die Gesamtheit Deiner kompetenten Beitraege.
Keine Frage, sachliche Diskussionen koennen anstrengend sein. Ist aber Uebungssache, deswegen musste ich mich auch nicht so sehr ins Zeug legen. Nur ein kleines Bisschen. Und das hat auch noch Spass gemacht und ich habe etwas dabei gelernt - danke ! 🙂
Dein Statement: "... was angeblich 'tausende andere VK' zu formulieren belieben ...", interpretiere ich so, dass Du den Punkt nicht verstanden hast. Mein Fehler - war vielleicht zu kompliziert. Ist aber nicht schlimm und da es Dir ja auch voellig Wurscht ist, schlage ich vor, wir lassen es einfach dabei bewenden. 🙂
Moege Dir der sachliche, humoristische, freundliche und vor allem kompetente Input fuer das Forum nie ausgehen.
🙂
EDIT: Oh, jetzt in der editierten Version sogar auch noch mit Grussformel - bestens. Danke - die Ehre war ganz meinerseits !