27-01-2016 16:43
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Als Privatverkaeufer hatte ich die Ruecknahme (versehentlich) nicht ausgeschlossen. Dafuer im Angebotstext jedoch explizit jegliche Gewaehrleistung.
Mein verkaufter Artikel ist ein einmal getragenes, absolut neuwertiges Hemd.
Ohne jegliche Kommunikation hat der Kaeufer dieses jetzt an mich zurueckgeschickt.
Meine Frage ist nun: Bin ich, da ich versaeumt habe, die Ruecknahme im Verkaufsformular auszuschliessen, verpflichtet ein exakt beschriebenes, makelloses und als gebraucht deklariertes Hemd nun zurueckzunehmen ?
Ich befuerchte dass ich tatsaechlich dazu verpflichtet bin, haette aber gerne eine konkrete Bestaetigung.
Vielen Dank im voraus.
Hallo @kingkozmik ,
was wäre die Alternative ?
Dich auf einen Irrtum (?) berufen, mit dem Käufer Streit anzetteln und die Sache notfalls vor Gericht klären lassen ?
Du hast einen Fehler gemacht, als du das Häkchen an der falschen Stelle gesetzt bzw. belassen hast.
Dein Käufer hat vielleicht nur deswegen bei dir gekauft, weil er sich darauf verlassen konnte, dass er bei dir problemloss zurückgeben kann.
Verbuch's als Erfahrung der misslichen Art und achte beim nächsten Einstellen auf die Angaben zur Rücknahme.
Hallo Marlenecatze,
danke fuer Dein Feedback. Welches meine Frage leider ueberhaupt nicht beantwortet.
Meine Frage zielte nicht auf moegliche Spekulationen bezueglich der Motivation des Kaeufers, meinen Artikel zu kaufen. Auch Dein Hinweis auf moegliche Alternativen ist zwar sehr hilfreich, beantwortet aber meine Frage leider ebenfalls nicht.
Vielen Dank auch fuer Deine Ratschlaege, die sind zwar ebenfalls sehr hilfreich, beantworten meine Frage leider aber auch wieder nicht.
Was mir tatsaechlich weiterhelfen wuerde, waere z.B. eine Antwort in der Form:
JA, musst Du, weil ...
NEIN, musst Du nicht, weil ...
Ein weiterer Teilaspekt meiner Frage waere auch noch, ob man sich als Kaeufer zwingend an den von ebay vorgeschriebenen Prozess halten muss, oder die Rueckgabe auch vollkommen form- und kommunikationslos vornehmen kann. (Ich vermute, dass es formlos geht (was m.E. auch sinnvoll und zu begruessen waere), bin aber eben unsicher, da ebay einen formalisierten Prozess vorsieht)
Nochmal danke fuer das Feedback.