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Da ich ein Paar Schuhe zum Verkauf reingestellt habe, sie wurde auch verkauft!!!! Aber ich kann die Schuhe nicht liefern da ein großer Fehler aufgetreten ist ! Ebenfalls habe ich den Kauf sofort abgebrochen nach Kauf, der Käufer macht immerhin weiter Probleme und akzeptiert mein Fehler ebenfalls meine Entschuldigung nicht!! Wie gehen wir weiter vor?

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Anonymous
Nicht anwendbar

@martina04031995 schrieb:
Da ich ein Paar Schuhe zum Verkauf reingestellt habe, sie wurde auch verkauft!!!! Aber ich kann die Schuhe nicht liefern da ein großer Fehler aufgetreten ist ! Ebenfalls habe ich den Kauf sofort abgebrochen nach Kauf, der Käufer macht immerhin weiter Probleme und akzeptiert mein Fehler ebenfalls meine Entschuldigung nicht!! Wie gehen wir weiter vor?

@martinica21

 

Hier werden rechtsgültige Kaufverträge abgeschlossen, der Käufer hat Anspruch auf die ersteigerten Schuhe.

Du sorgst also für gleichwertigen Ersatz, eventuelle Mehrkosten gehen dabei zu Deinen Lasten.

 

Aber sag mal:
Die Zahlen in Deinem eBay-Nick sind doch nicht etwa ganz zufällig Dein Geburtsdatum?!?

Falls doch, solltest Du diesen schleunigst (!!!) ändern!

So geht's:
http://pages.ebay.de/help/account/change-userid.html

Und wenn Du wissen willst, warum:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-01/identitaetsdiebstahl-selbsterfahrung
http://www.tina-groll.de/Identitaetsdiebstahl

Sowas muss man aber eigentlich nicht wirklich erklären, oder?

 

Tja:

 

Negative BewertungVORSICHT! Der auktionierte Preis war dem VK zu günstig, deswegen liefert er nich



Du kannst übrigens hier gerne mitarbeiten und antworten, indem du den Link Kommentare anklickst, den findest Du in jedem Beitrag unten links.

Danke!

 

 


@martina04031995 schrieb:
Da ich ein Paar Schuhe zum Verkauf reingestellt habe, sie wurde auch verkauft!!!! Aber ich kann die Schuhe nicht liefern da ein großer Fehler aufgetreten ist ! Ebenfalls habe ich den Kauf sofort abgebrochen nach Kauf, der Käufer macht immerhin weiter Probleme und akzeptiert mein Fehler ebenfalls meine Entschuldigung nicht!! Wie gehen wir weiter vor?

@martinica21

 

Du meinst sicherlich Deine falsche Beschreibung?

 

oder wie erklärst Du Dir die Angabe "keine Mängel, leichte Gebrauchsspuren" ?

 

Gebrauchsspuren - egal wie leicht - sind Mängel ... aber das hat der Käufer ja vorher gelesen und mit Gebotsabgabe akzeptiert

 

zu Deinen älteren Beschreibungen: "1 Jahr getragen" soll was bedeuten? 365 x 24 Stunden ? Gebrauchsspuren gehören detailliert in der AB erwähnt - und irgendwelche Fetischsten mit solchen Beschreibungen anlocken zu wollen, kann Dich ganz schnell Deine Verkäuferkarriere hier kosten

 

gegen den Preis kann man jedenfalls nichts sagen, ein Einstellfehler ist bei gebrauchten Turnschuhen kaum rechtlich zu belegen - also sieh zu, daß Du die Dinger verschickst


@martina04031995 schrieb:
Da ich ein Paar Schuhe zum Verkauf reingestellt habe, sie wurde auch verkauft!!!! Aber ich kann die Schuhe nicht liefern da ein großer Fehler aufgetreten ist ! Ebenfalls habe ich den Kauf sofort abgebrochen nach Kauf, der Käufer macht immerhin weiter Probleme und akzeptiert mein Fehler ebenfalls meine Entschuldigung nicht!! Wie gehen wir weiter vor?

 

das geht so natürlich nicht

zunächst bliebe zu klären, ob du rechtlich überhaupt befigt bist, die Transaktion abzubrechen

 

welcher "Fehler" war es denn ?

 

Edit

 

VORSICHT! Der auktionierte Preis war dem VK zu günstig, deswegen liefert er nich

 

einen Einstellfehler, kannst du nach 7 Tagen Laufzeit, nicht glaubhaft machen

du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag, den es von dir also zu erfüllen gilt

 

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