03-03-2016 12:26
@martina04031995 schrieb:
Da ich ein Paar Schuhe zum Verkauf reingestellt habe, sie wurde auch verkauft!!!! Aber ich kann die Schuhe nicht liefern da ein großer Fehler aufgetreten ist ! Ebenfalls habe ich den Kauf sofort abgebrochen nach Kauf, der Käufer macht immerhin weiter Probleme und akzeptiert mein Fehler ebenfalls meine Entschuldigung nicht!! Wie gehen wir weiter vor?
Hier werden rechtsgültige Kaufverträge abgeschlossen, der Käufer hat Anspruch auf die ersteigerten Schuhe.
Du sorgst also für gleichwertigen Ersatz, eventuelle Mehrkosten gehen dabei zu Deinen Lasten.
Aber sag mal:
Die Zahlen in Deinem eBay-Nick sind doch nicht etwa ganz zufällig Dein Geburtsdatum?!? 
Falls doch, solltest Du diesen schleunigst (!!!) ändern!
So geht's:
http://pages.ebay.de/help/account/change-userid.html
Und wenn Du wissen willst, warum:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-01/identitaetsdiebstahl-selbsterfahrung
http://www.tina-groll.de/Identitaetsdiebstahl
Sowas muss man aber eigentlich nicht wirklich erklären, oder? 
Tja:
| VORSICHT! Der auktionierte Preis war dem VK zu günstig, deswegen liefert er nich |
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Danke!
@martina04031995 schrieb:
Da ich ein Paar Schuhe zum Verkauf reingestellt habe, sie wurde auch verkauft!!!! Aber ich kann die Schuhe nicht liefern da ein großer Fehler aufgetreten ist ! Ebenfalls habe ich den Kauf sofort abgebrochen nach Kauf, der Käufer macht immerhin weiter Probleme und akzeptiert mein Fehler ebenfalls meine Entschuldigung nicht!! Wie gehen wir weiter vor?
Du meinst sicherlich Deine falsche Beschreibung?
oder wie erklärst Du Dir die Angabe "keine Mängel, leichte Gebrauchsspuren" ?
Gebrauchsspuren - egal wie leicht - sind Mängel ... aber das hat der Käufer ja vorher gelesen und mit Gebotsabgabe akzeptiert
zu Deinen älteren Beschreibungen: "1 Jahr getragen" soll was bedeuten? 365 x 24 Stunden ? Gebrauchsspuren gehören detailliert in der AB erwähnt - und irgendwelche Fetischsten mit solchen Beschreibungen anlocken zu wollen, kann Dich ganz schnell Deine Verkäuferkarriere hier kosten
gegen den Preis kann man jedenfalls nichts sagen, ein Einstellfehler ist bei gebrauchten Turnschuhen kaum rechtlich zu belegen - also sieh zu, daß Du die Dinger verschickst
@martina04031995 schrieb:
Da ich ein Paar Schuhe zum Verkauf reingestellt habe, sie wurde auch verkauft!!!! Aber ich kann die Schuhe nicht liefern da ein großer Fehler aufgetreten ist ! Ebenfalls habe ich den Kauf sofort abgebrochen nach Kauf, der Käufer macht immerhin weiter Probleme und akzeptiert mein Fehler ebenfalls meine Entschuldigung nicht!! Wie gehen wir weiter vor?
das geht so natürlich nicht
zunächst bliebe zu klären, ob du rechtlich überhaupt befigt bist, die Transaktion abzubrechen
welcher "Fehler" war es denn ?
Edit
VORSICHT! Der auktionierte Preis war dem VK zu günstig, deswegen liefert er nich
einen Einstellfehler, kannst du nach 7 Tagen Laufzeit, nicht glaubhaft machen
du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag, den es von dir also zu erfüllen gilt